Hamburger Datenschützer

Zoom-Nutzung nicht DSGVO-konform

von - 23.08.2021
Foto: Zoom
Für den Datenschutzbeauftragten Hamburgs ist die Verwendung von Zoom nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar. Er warnt daher eine Hamburger Behörde davor, die US-Videokonferenz zu nutzen.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg offiziell davor gewarnt, die Videokonferenzlösung von Zoom zu verwenden, speziell in der sogenannten On-demand-Variante. Dies verstosse nämlich gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), meint der Datenschutzbeauftragte.
Begründung: Eine solche Nutzung ist mit der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA verbunden. Dort besteht gemäss dem Datenschützer kein ausreichender Schutz für solche Daten. «Die Daten von Behördenbeschäftigten und externen Gesprächsbeteiligten werden auf diese Weise der Gefahr einer anlasslosen staatlichen Massenüberwachung in den USA ausgesetzt, gegen die keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen», warnt der Datenschützer in einer Mitteilung auf der offiziellen Webseite.
Dem Beauftragten zufolge hat der europäische Datenschutzausschuss Vorgaben formuliert, um personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO in ein Drittland wie die USA übermitteln zu können. Die von der Senatskanzlei vorgelegten Unterlagen zum Einsatz von Zoom liessen erkennen, dass diese Massstäbe nicht eingehalten werden, moniert er folglich. Auch andere Rechtsgrundlagen wie die Einwilligung aller Betroffenen seien hier nicht einschlägig.
Offenbar hat der Datenschutzbeauftragte die Behörde schon zuvor auf den heiklen Einsatz von Zoom hingewiesen. Deshalb erfolgt nun die offizielle Warnung an die Senatskanzlei, ist der Pressemitteilung weiter zu entnehmen.
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