Unternehmen fehlen Datenschutz-Experten

EU entscheidet über E-Privacy-Verordnung in der zweiten Jahreshälfte

von - 29.01.2018
In naher Zukunft will die EU zudem über die Neuregelung der sogenannten E-Privacy-Verordnung entscheiden. Ziel davon sei es einerseits, die Vertraulichkeit der Kommunikation zu schützen. Andererseits geht es dabei um zusätzliche Datenschutzvorschriften. Diese betreffen dann insbesondere die Verarbeitungs- und Speicherfunktion in PCs, Tablets oder Smartphones, die von der DSGVO nicht erfasst werden.
Konkret geht es um die Anwendung vom Cookies auf Webseiten sowie elektronischer Kommunikationsdienste. Außerdem betroffen sind "Over-the-top-Anbieter" wie Facebook, Skype oder WhatsApp. Bei der Verwendung von Cookies muss der Nutzer gemäß der neuen E-Privacy-Verordnung der Verarbeitung der Daten ausdrücklich zustimmen. Ausnahmen gelten nur dann, wenn ein Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer nicht oder nur in geringem Maße zu befürchten ist. Zwar bedarf es für diese Einwilligung keiner bestimmten Form, diese ist jedoch nachweisbar zu dokumentieren. Ferner muss der Nutzer die Möglichkeit haben, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
"Künftige Innovationen werden durch die E-Privacy-Verordnung bedroht", kritisiert Dehmel. Damit würde die inzwischen geschaffene Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre und den neuen Technologien wieder zunichte gemacht. "Was die Datenschutzgrundverordnung erlaubt, darf die E-Privacy-Vorschrift nicht wieder zurückdrehen", so Dehmel weiter. Außerdem würde die E-Privacy-Vorschrift auch die Vorgänge erfassen, die keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen.

Widersprüche zwischen E-Privacy-Verordnung und DSGVO

Das Problematische an der Neuregelung der E-Privacy-Verordnung ist, dass sie die größtenteils recht klar formulierten Vorschriften der DSGVO aufweichen kann. Die DSGVO etwa soll den Nutzer unter anderem vor unaufgeforderter E-Mail-Werbung schützen. Die E-Privacy-Vorschrift hingegen erlaubt diese, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Konkret verabschiedet sind derzeit nur die Grundsätze der DSGVO, über die E-Privacy-Vorschriften muss erst noch entschieden werden. Vor einer endgültigen Verabschiedung sollte die EU dringend bestehende Unklarheiten und Widersprüche beseitigen.
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