CDU-Wirtschaftsflügel

Nachbesserungen an der DSGVO gefordert

von - 12.06.2018
DSGVO
Foto: Datenschutz-Stockfoto / shutterstock.com
Der CDU-Wirtschaftsflügel verlangt Nachbesserungen an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es soll per Gesetz klargestellt werden, dass Abmahnungen wegen angeblicher Datenschutzverstöße durch Anwaltskanzleien unzulässig sind.
Der CDU-Wirtschaftsflügel dringt auf Nachbesserungen bei den neuen Datenschutzregeln. Dabei geht es vor allem um Abmahnungen bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) solle gesetzlich klarstellen, dass Abmahnungen wegen angeblicher Datenschutzverstöße durch Anwaltskanzleien unzulässig sind. Das fordern der Parlamentskreis Mittelstand der Unions- Bundestagsfraktion (PKM) und die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU und CSU (MIT).
"Wir wissen inzwischen von zahlreichen Beispielen, dass Anwälte versuchen, mit den neuen Datenschutzregeln Kasse zu machen", sagte MIT-Chef Carsten Linnemann der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. Datenschutz sei wichtig und könne auch ein Standortvorteil sein. "Aber einiges hat sich in der Praxis als schädlich herausgestellt. Der Mittelstand ist hochgradig verunsichert. Wir müssen jetzt schnellstmöglich gesetzlich klarstellen, dass Abmahnungen durch Anwaltskanzleien unzulässig sind."
Der PKM-Vorsitzende Christian von Stetten sagte, es gebe gesetzgeberische Spielräume, um die Belastungen und die Verunsicherung, die bei Bürgern, Vereinen, Unternehmen und Verbänden entstanden sei, zu reduzieren. "Diese müssen wir schnellstmöglich nutzen, um Vertrauen zurückzugewinnen. Dabei hoffe ich auf die Vernunft unseres Koalitionspartners, um schnell tragfähige Lösungen zu finden."
Die DSGVO war am 25. Mai nach zweijähriger Übergangsfrist in Kraft getreten. Sie soll EU-weit für einen besseren Datenschutz sorgen. So wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden jetzt deutlich strenger geregelt.
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