Welche Kundendaten dürfen Online-Händler weitergeben?

Datenweitergabe und Verarbeitung

von - 24.03.2016

4. Datenweitergabe mit Einwilligung

Ist eine Datenweitergabe nicht gesetzlich privilegiert, kann diese dennoch zulässig sein. Voraussetzung ist in diesem Fall allerdings eine Einwilligung des Betroffenen (§ 4a BDSG, § 13 Abs. 2 TMG).

5. Exkurs: Auftragsdatenverarbeitung

Eine Datenweitergabe an Dritte kann des Weiteren im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung erfolgen. Dies ist dann möglich, wenn der Auftragnehmer nicht selbstständig über die Datenverarbeitung entscheiden kann, sondern diese im Auftrag des Auftraggebers erfolgt (Stichwort "Outsourcing"). In dem Fall wird der Auftragnehmer nicht als Dritter, sondern als "verlängerter Arm" des Auftraggebers gewertet, sodass keine Einwilligung in die Weitergabe notwendig ist.
Ein solcher Vertrag kann nur schriftlich geschlossen werden und muss die in § 11 Abs. 2 BDSG aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer ist sorgfältig auszuwählen und der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und danach in regelmäßigen Abständen von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Bei Verstößen drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld (§ 43 Abs. 1 Nr. 2b, Abs. 3 S. 1 BDSG).

Abschließender Tipp

Online-Händler sollten sich vor jeder Weitergabe von Kundendaten an Dritte vergewissern, ob diese datenschutzrechtlich zulässig ist. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine bestimmte Verarbeitung zum Beispiel noch im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestellabwicklung steht, sollten Sie vorsichtshalber Ihre Kunden einwilligen lassen. Im Zweifel können Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Eine unbefugte Datenweitergabe kann mit einem Bußgeld von 300.000 Euro geahndet werden.
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