Datenschutz

EuGH-Generalanwalt attackiert Safe-Harbor-Abkommen

von - 24.09.2015
EuGH-Anwalt stärkt Privacy
Foto: Shutterstock/hidesy
Das Safe-Harbor-Abkommen, das eine Speicherung personenbezogener Daten in den USA erlaubt, ist nach Ansicht eines EuGH-Generalanwalts illegal. Das dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Cloud-Branche haben.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Yves Bot, ist der Ansicht, dass das von der Europäischen Kommission mit den USA vereinbarte sogenannte Safe-Harbor-Abkommen ungültig ist. Diese im Jahr 2000 getroffene Entscheidung der Kommission ermöglicht es, in Europa tätigen Unternehmen personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln und dort zu speichern.
Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH: Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus 28 Richtern und 9 Generalanwälten.
(Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union)
Bot äußerte sich in seinem Schlussantrag zu einer Beschwerde des österreichischen Staatsbürgers Maximillian Schrems gegen Facebook, die derzeit vor dem irischen High Court verhandelt wird. Schrems wirft Facebook vor, personenbezogene Daten „ganz oder teilweise an Server zu übermitteln, die sich im Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten befinden und dort gespeichert werden“.
Nach Aussage des Generalanwalts bedeutet der Zugriff „der amerikanischen Nachrichtendienste zu den übermittelten Daten einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten“. Außerdem kritisierte er den Umstand, dass „die Unionsbürger keine Möglichkeit haben, zur Frage des Abfangens und der Überwachung ihrer Daten in den Vereinigten Staaten gehört zu werden“. Dies sei „ein Eingriff in das von der Charta geschützte Recht der Unionsbürger auf einen wirksamen Rechtsbehelf“.
Yves Bot sieht in diesem Eingriff in die Grundrechte der EU-Bürger auch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, „insbesondere weil die von den amerikanischen Nachrichtendiensten ausgeübte Überwachung massiv und nicht zielgerichtet ist“. In der Folge gesteht der Generalanwalt den nationalen Kontrollbehörden der EU-Mitgliedsstaaten das Recht zu, die Übermittlungen auszusetzen. Die Kommission sei nicht berechtigt, die „Befugnisse der nationalen Kontrollbehörden zu beschränken“.
Der EuGH muss nun den Schlussantrag des Generalanwalts prüfen. Nach Aussage von Beobachtern folge der Gerichtshof den Anträgen der Generalanwalte in der Regel, „aber nicht immer“. Mit einem Urteil sei erst in einigen Monaten zu rechnen. Falls der EuGH das Safe-Harbor-Abkommen kippt, würde dies nach Presseberichten Auswirkungen auf mehr als 4.400 Cloud-Unternehmen haben, die Daten ihrer Kunden in den USA speichern, darunter nicht nur Facebook, sondern auch Amazon, Google und Microsoft.
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