eGK ab 2015

Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht

von - 18.08.2014
Die alte Krankenversichertenkarte verabschiedet sich: Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Versicherungsnachweis beim Arzt.
Foto: Gematik
Die alte Krankenversichertenkarte verabschiedet sich: Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Versicherungsnachweis beim Arzt.
Die Digitalisierung macht auch vor dem deutschen Gesundheitswesen nicht halt - Ab dem 1. Januar 2015 gilt nun nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Versicherungsnachweis beim Arztbesuch, die alten Krankenversicherungskarten haben endgültig ausgedient. Auf diesen Stichtag haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Ab 2015 Pflicht: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)ersetzt zum 1. Januar 2015 endgültig die alten Krankenversichertenkarten.
Ab 2015 Pflicht: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ersetzt zum 1. Januar 2015 endgültig die alten Krankenversicherten-karten.
(Quelle: Gematik)
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, kommentiert die Entscheidung mit den Worten: "Durch die gefundene Verständigung haben Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam einen wichtigen Schritt auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur gemacht“. Unter Telematik ist Kombination von "Telekommunikation" und "Informatik" zu verstehen.
Die elektronische Gesundheitskarte soll eine bessere Vernetzung von Ärzten, Krankenkasse, Krankenhäusern und Apotheken gewährleisten. Behandlungsrelevante Daten werden dabei digital ausgetauscht, zuvor geschah dies noch analog über den Postweg.
Des Weiteren soll die neue Gesundheitskarte Versicherten die Möglichkeit bieten, selbst zu entscheiden, wer ihre persönlichen Dokumente einsehen darf und wer nicht. Die ärztliche Schweigepflicht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bleiben dadurch gewahrt. Um die Sicherheit der gespeicherten Daten sicherzustellen, werden diese mit 2.048 Bit verschlüsselt. Arztbriefe, Befunde oder Laborwerte bleiben dadurch ohne Freigabe durch den Versicherten stets elektronisch geschützt. Das Lichtbild auf der Vorderseite soll zudem einem Missbrauch vorbeugen.
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