Wenig Unterstützung von Behörden

DSGVO sorgt für große Nervosität in Unternehmen

von - 15.05.2018
DSGVO
Foto: Alexander Limbach / shutterstock.com
Die DSGVO wird in wenigen Tagen verpflichtend. Industrievertreter beklagen nun jedoch mangelnde Unterstützung von den Behörden. Der Fokus der Aufklärung habe vor allem bei den Verbrauchern, nicht aber den Unternehmen gelegen.
Kurz bevor die neue Datenschutzgrundverordnung verpflichtend wird, beklagen Industrievertreter teils mangelnde Unterstützung und Aufklärung von Seiten der Behörden. Die DSGVO sei eine "große Errungenschaft", betonte Gerhard Göttert, Vorstandsmitglied des Verbands der SAP-Anwender. Auf politischer Seite sei jedoch versäumt worden, die Unternehmen in der Umsetzung zu unterstützen. Generell seien Unternehmen weit weniger im Fokus der Aufklärung gewesen als die Verbraucher.
Die DSGVO sieht erstmals auch hohe Bußgelder bei Verstößen vor. In vielen Unternehmen führe das zu großer Nervosität, sagte Göttert. Sanktionen könnten existenzgefährdend sein. Viele Firmen versuchten sich optimal zu schützen, hätten dabei aber teilweise noch hohen Informationsbedarf. Für manche Unternehmen dürfte es schwer werden, eine Punktlandung bis zum Stichtag hinzubekommen, schätzt Göttert. Unter den rund 3.300 Mitgliedsunternehmen der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe hätten allerdings über die Hälfte der Firmen bereits eine "klare Roadmap". Bis vor Kurzem hätten aber zum Beispiel in vielen Fällen die nötigen Software-Werkzeuge für eine effiziente Umsetzung gefehlt.

Umsetzung der DSGVO ist machbar

"Mit der DSGVO wird das Datenschutzrecht nicht neu erfunden", sagte Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg. In den meisten Fällen dürfte die Umsetzung deshalb aus seiner Sicht zu bewältigen sein. In Einzelfällen könne es aber zu Problemen kommen. Auf Unternehmen etwa, in denen die Datenverarbeitung einen wichtigen Bestandteil des Geschäfts ausmacht, könne schon ein "erheblicher Aufwand" zukommen.
In vielen Fälle bringe die DSGVO für Unternehmen aber eher Vorteile, schätzt Brink. So sei der bislang gültige Grundsatz der Datensparsamkeit in der neuen Verordnung durch den Begriff der Datenminimierung ersetzt worden. Das gebe Unternehmen vor allem bei der Analyse großer Datenmengen, wie sie etwa für bessere Leitsysteme und neue Services im Straßenverkehr eingesetzt wird, mehr Spielraum. Generell werde die Verordnung jedoch die Tendenz bestärken, mit weniger Daten auszukommen, sagte Göttert. "Die Zukunft wird zeigen, ob dies nachteilig für datengetriebene Geschäftsmodelle ist."
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