Datenschutz-Fiasko

Coinbase muss Nutzerdaten an IRS herausgeben

von - 30.11.2017
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Die Kryptowährungs-Börse Coinbase muss insgesamt 14.355 Nutzerdaten an die US-amerikanische Steuerbehörde herausgeben. Das ordnete nun ein kalifornisches Bundesgericht an. Die Behörde will so möglichen Steuersündern auf die Spur kommen.
Per Anordnung eines kalifornischen Bundesgerichts muss die Kryptowährungs-Börse Coinbase rund 14.355 Nutzerdaten an die US-amerikanische Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) herausgeben. Das berichtet The Verge unter Berufung auf die Gerichtsakten.
Bei den geforderten Daten handelt es sich um den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse sowie die Steuer ID aller Nutzer die zwischen 2013 und 2015 Transaktionen von mindestens 20.000 US-Dollar über Coinbase getätigt haben. Neben den Angeben zur Person will die Behörde zudem die Aufzeichnungen über alle Kontoaktivitäten und alle zugehörigen Kontoauszüge.
Ursprünglich hatte der IRS die Herausgabe sämtlicher Nutzerdaten im angegebenen Zeitraum gefordert. Trotz der Beschränkung auf die Daten von Nutzern mit einer Mindesttransaktionssumme von 20.000 US-Dollar sei dies "ein schlechter Präzedenzfall für die finanzielle Privatsphäre", sagt Peter Van Valkenburgh von The Coin Center.
Zu der Verhandlung und der inzwischen gefällten Entscheidung war es gekommen, weil mehrere Fälle der Steuerhinterziehung mit Hilfe von Kryptowährungen bekannt geworden waren. Mit den Coinbase-Daten will die Behörde nun herausfinden, ob noch mehr Bürger versucht haben, mittels virtuellen Währungen Geld am Fiskus vorbeizuschmuggeln.

Verdacht auf Steuerhinterziehung durch Kryptowährungsgeschäfte

Völlig abwegig scheint diese Vermutung nicht. Coinbase wird laut eigenen Angaben von rund 6 Millionen Kunden genutzt. Zugewinne aufgrund des Handels mit Digitaldevisen hatten laut IRS hingegen nicht einmal 1.000 US-Bürger in ihrer Steuererklärung aufgeführt.
Van Valkenburgh kritisierten indes die mangelnde Rechtfertigung durch die IRS. Es bestünden keine konkreten Verdachtsmomente gegen einzelne Nutzer. Vielmehr scheint die Behörde alle Nutzer, die größere Transaktionen getätigt haben unter Generalverdacht zu stellen.
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