Spam-Ordner muss täglich überprüft werden

Sorgfalt muss sein

von - 18.07.2014
Der Rechtsanwalt habe die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, weil er seinen Spam-Ordner nicht täglich kontrolliert habe. Die E-Mail-Adresse führe der Beklagte auf dem Briefkopf und stelle sie dadurch als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung. Es liege daher im Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts, wenn er eine E-Mail-Adresse zum Empfang von E-Mails zur Verfügung stelle, dass ihn die zugesandten E-Mails auch erreichten.
Bei der Unterhaltung eines geschäftlichen E-Mail-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter müsse der E-Mail-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte E-Mails zurückzuholen.
Der Rechtsanwalt sei deshalb dazu verpflichtet, der Mandantin den Schaden zu ersetzen, der ihr dadurch entstanden sei, dass der Rechtsanwalt den Vergleichsvorschlag nicht rechtzeitig weitergeleitet habe.

Unser Tipp:

Wer eine E-Mail-Adresse geschäftlich nutzt, darf sich nicht blind auf seinen Spam-Filter verlassen. Immer wieder passiert es, dass E-Mails - zum Beispiel bei großem Verteiler oder vielen verschiedenen Anhängen – vom Spam-Filter aussortiert werden. Diese Pflicht trifft wie im vorliegenden Fall zum Beispiel Rechtsanwälte, die Mitteilungen - auch über Fristen - für ihre Mandanten entgegennehmen.
Aber dieses Urteil könnte insoweit auch auf andere Bereiche übertragen werden: Erklärt ein Kunde zum Beispiel den Widerruf eines Onlinekaufs per E-Mail oder macht Mängelrechte per E-Mail geltend, die versehentlich im "Spam" laden, kann sich der Onlineshop-Betreiber wohl nicht darauf berufen, die Nachrichten seien ihm nicht rechtzeitig zugegangen.

Rebekka Stumpfrock
KLEINER Rechtsanwälte, Stuttgart
Partnergesellschaft
 
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