Gesetzesänderung

Regierung will strenge Kontrolle ausländischer Investitionen

von - 08.04.2020
Altmaier
Foto: Michael Kappeler / dpa-Pool / dpa
Mitten in der Corona-Krise bringt das Kabinett eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes auf den Weg. Das Ziel: Die Übernahme deutscher Firmen erschweren. Aus der Wirtschaft kommt Kritik.
Die Bundesregierung will die Kontrolle ausländischer Investitionen verschärfen - und so in strategisch wichtigen Bereichen die Übernahme deutscher Firmen erschweren. Das Bundeskabinett brachte dazu eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes auf den Weg.
Investitionen aus Nicht-EU-Staaten sollen umfassender und vorausschauender geprüft werden können. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, das "sehr liberale" Außenwirtschaftsrecht werde mit Blick auf deutsche Sicherheitsinteressen nachgeschärft.
Es gehe zum Beispiel um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern wie Impfstoffen sowie um kritische Infrastrukturen. Dies sind etwa Stromnetze. Altmaier kündigte an, die Bundesregierung werde zeitnah entscheiden, wie die Produktion von medizinischer Ausrüstung wieder stärker nach Europa und Deutschland geholt werden könne.
Die Änderungen waren noch vor dem Ausbruch der Corona-Krise geplant worden. Hintergrund ist etwa, dass die Bundesregierung den Einstieg eines chinesischen Konzerns beim Stromnetzbetreiber 50Hertz nur mit Mühe verhindern konnte.

Ausverkauf der deutschen Wirtschaft verhindern

Altmaier hatte betont, er wolle einen "Ausverkauf" deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen verhindern. Bundestag und Bundesrat hatten einen Stabilisierungsfonds beschlossen, über den der Staat sich notfalls auch an strategisch wichtigen Unternehmen beteiligen kann.
Im Außenwirtschaftsgesetz soll die nationale Investitionsprüfung gestärkt werden, um Sicherheitsinteressen besser schützen zu können. So soll es künftig darauf ankommen, ob ein Firmenerwerb eines Investors von außerhalb der Europäischen Union zu einer "voraussichtlichen Beeinträchtigung" der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit führt - bisher war eine "tatsächliche Gefährdung" maßgeblich. Zudem soll bei Firmenübernahmen aus dem Ausland der frühzeitige Abfluss von Fachwissen unterbunden werden können. Erwerbe bei kritischer Infrastruktur und weiterer ziviler Sicherheitsbereiche können künftig "schwebend unwirksam" sein, bis das Geschäft als unbedenklich abgesegnet ist.
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