Ansturm auf Kurzarbeitergeld

Politik schnürt Corona-Notpakete für Beschäftigte und Firmen

von - 19.03.2020
Agentur für Arbeit
Foto: Patrick Pleul / dpa-Zentralbild / ZB
Fast stündlich verschärfen sich in der Corona-Krise die Folgen für die Wirtschaft. Das trifft Tausende Firmen quer durch alle Branchen und Millionen von Beschäftigten. Und was ist mit Menschen, die wegen Schul- und Kitaschließungen nicht zur Arbeit können?

Die Corona-Krise hat dramatische wirtschaftliche Folgen: Geschäfte und Fabriken machen dicht, Aufträge und Umsätze brechen weg. Firmen haben Existenzängste, Arbeitnehmer sorgen sich um ihre Jobs.
Die Politik will nun mit Arbeitgebern und Gewerkschaften zusätzliche Notfall-Pakete schnüren - auch um große Lohneinbußen zu verhindern. Ausgeweitete Kreditprogramme für Firmen sind bereits angelaufen.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sendete nach einem Spitzentreffen mit den Sozialpartnern am Mittwoch in Berlin ein klares Signal: Firmen und Beschäftigte sollten in dieser beispiellosen Krise nicht im Stich gelassen werde. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) stellte Wirtschaft und Arbeitnehmer auf harte Wochen ein - sie garantierte in ihrer Fernsehansprache nach einem vorab verbreiteten Redetext: Die Bundesregierung tue alles, was sie könne, um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern. Ein Überblick über Maßnahmen:

Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind in den Ländern Kitas und Schulen dicht, bis nach Ostern. Das stellt viele Beschäftigte mit Kindern vor eine große Aufgabe: wie soll die Kinderbetreuung organisiert werden? In vielen Fällen können Arbeitnehmer im Home Office arbeiten. Andere aber können das nicht. Und wenn sie selbst zu hause auf die Kinder aufpassen müssen, können sie oft nicht zur Arbeit. Für diesen Fall gilt eine Lohnfortzahlung, die anders als im Krankheitsfall aber nur wenige Tage gilt.
Heil kündigte nun an, voraussichtlich am kommenden Montag werde das Bundeskabinett ein Gesetz beschließen, dass bei Schul- und Kitaschließungen den Arbeitgebern gestatte, Lohnfortzahlungen ausweiten zu können. Die Firmen sollen sich das Geld dann vom Staat zurückholen können. Geplant sei ein gestuftes Verfahren über einen begrenzten Zeitraum, so dass die Löhne nicht absacken. Es gehe um Kinder unter zwölf Jahren. Weitere Details nannte Heil noch nicht.

Aufstockung Kurzarbeitergeld

Bundestag und Bundesrat haben ein erweitertes Kurzarbeitergeld beschlossen. Dies war bereits in der Finanzkrise 2008/2009 ein zentrales Instrument, um Massenentlassungen zu verhindern. In der Corona-Krise gibt es bundesweit bereits einen Ansturm von Unternehmen. Konkret können mehr Firmen als bisher die Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen. Die BA übernimmt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. Heil wies darauf hin, das Geld sei da - die BA habe einen Puffer von 26 Milliarden Euro.
Das Problem: Anders als bei der Finanzkrise zieht sich die Corona-Krise quer durch alle Branchen. In vielen Firmen würden nicht wie damals 30 oder 40 Prozent der Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt, sondern alle, wie DGB-Chef Reiner Hoffmann. Dies sei eine andere Dimension. Zwar sehen manche Tarifverträge wie in der Metall- und Elektroindustrie vor, dass das Kurzarbeitergeld aufgestockt wird - auf fast 100 Prozent des Nettolohns. Insgesamt würde aber nur eine Minderheit der Tarifbeschäftigten eine vertraglich vereinbarte Aufstockung zusätzlich zum Kurzarbeitergeld erhalten, wie das gewerkschaftliche WSI-Tarifarchiv mitteilte.
Darum soll nun gegengesteuert werden. Politik und Sozialpartner wollten Lohnlücken beim Kurzarbeitergeld gemeinsam abfedern, sagte Heil. Es solle verhindert werden, dass über längere Zeit die Löhne absacken und es zu Härten komme. Dies könnte andernfalls vor allem Geringverdiener treffen, sagte Hoffmann. In einer gemeinsamen Erklärung der Ministerien und der Sozialpartner heißt es, diese würden unter Beteiligung der Regierung nun «kurzfristig» Gespräche führen, wie über tarifvertragliche Lösungen eine finanzielle Aufstockung ausgestaltet werden könne.
Verwandte Themen