Corona-Krise

Wann kommt das Start-up-Hilfspaket bei allen an?

von - 14.09.2020
Sparschwein
Foto: NAR studio / shutterstock.com
Um deutschen Start-ups in der Corona-Krise zu helfen, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket im Umfang von 2 Milliarden Euro beschlossen. Die Bitkom klagt nun über den Flickenteppich bei der Vergabe der Gelder.
Der Bitkom, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, hat eine Lücke festgestellt bei der bundesweiten Antragstellung für Start-up-Hilfen. Vor allem Start-ups aus der sogenannten Säule II des Corona-Schutzschildes sollen diese gezahlt bekommen, damit sie die Krise überstehen.
"Getstarted by Bitkom" hat eine Übersicht zur Antragsstellung und zum Förderumfang in den einzelnen Bundesländern veröffentlicht. Dabei fällt auf, dass für 5 Bundesländer noch keine Informationen zur Antragstellung und Fördergrenze bekannt sind. Vor allem für die Start-ups, die unter die Gruppe derer fallen, die noch keinen Wagniskapitalinvestor haben, gibt es mancherorts keine oder nur wenig Auskünfte.
Denn bei den Corona-Hilfen für Start-ups aus der sogenannten Säule II des Start-up-Schutzschildes ist in Deutschland ein Flickenteppich entstanden. Zwar hat der Bund die Unterstützung beschlossen und stellt die Mittel über die KfW bereit. Wie das Geld vergeben wird, entscheiden aber die Bundesländer. Das führt dazu, dass ein Start-up aus München andere Bedingungen vorfindet als eines aus Hamburg oder Berlin.

Antragstellung ist an spezielle Bedingungen geknüpft

Die Unterschiede bei der Antragstellung betreffen den Höchstbetrag der Hilfen, die Beteiligungsform, Verzinsung und Rückzahlungsbedingungen. In manchen Bundesländern fragt man auch danach, ob die Förderung an ein zusätzliches privatwirtschaftliches Investment gebunden ist. "Ob ein innovatives Technologie-Start-up in Deutschland in dieser unverschuldeten Krise gerettet wird oder nicht, darf nicht davon abhängen, wo es gegründet wurde", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.
Weil die Vergabe der Gelder aus dem Start-up-Hilfpaket von den Ländern organisiert wird, können mancherorts Start-ups auf die Krise nicht so schnell reagieren, wie sie es gerne täten. Vor allem die zweite Säule des Maßnahmenpakets kann von Start-ups nicht so einfach und unbürokratisch ausgeschöpft werden. Das könnte dazu führen, dass Gründer bankrottgehen, die vor der Krise gut dastanden, jetzt aber wegen Corona mit Umsatzeinbußen zu kämpfen haben.

Berg hält Verzögerungen für inakzeptabel

Dazu kommt: In einer Reihe von Bundesländern kann erst seit wenigen Tagen die Hilfe beantragt werden, obwohl der Bund das Hilfspaket bereits Ende Juni auf den Weg gebracht hatte. In einem Drittel der Bundesländer ist bislang noch überhaupt keine Antragstellung möglich. Dazu gehören Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland.
"Start-up-Hilfen in der Corona-Pandemie dürfen keine leeren Versprechungen sein", so Berg. "Der Startschuss für die wichtige zweite Säule der Start-up-Hilfen ist ohnehin erst Monate nach dem Beginn des Lockdowns erfolgt. Dass drei Monate später vielerorts noch nicht einmal Anträge gestellt werden können, ist völlig inakzeptabel."

Unzufriedenheit bei Start-ups

Anfang Juni hatte in einer Bitkom-Umfrage jedes zweite Start-up (47 Prozent) angegeben, dass durch die Corona-Krise die eigene Existenz bedroht ist. Rund zwei Drittel (63 Prozent) kritisierten, dass die Politik zu wenig unternimmt, um in Not geratene Start-ups zu unterstützen.

Bitkom gibt mit seiner Übersicht "Start-up-Land: Säule II der Corona-Hilfen in den Bundesländern" einen Überblick über die unterschiedlichen Förderbedingungen und beantwortet die wichtigsten Fragen: Welche Voraussetzungen muss das Start-up erfüllen? Wo ist der Antrag zu stellen? Was sind die genauen Förderbedingungen? Und welche Investitionen können gefördert werden?
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