Fairer Wettbewerb

Bundestag stimmt für Anti-Abmahngesetz

von - 15.09.2020
Abmahnung Selbstständige Anwalt Recht Gesetz
Foto: shutterstock/gopixa
Betreiber einer Website oder eines Online-Shops werden möglicherweise bald durch ein neues Abmahngesetz vor den finanziellen Folgen einer Abmahnung geschützt. Ob es allerdings eine effektive Hürde für professionelle Abmahnkanzleien darstellt, muss die Zukunft zeigen.
Ein Gesetz, das den Abmahnmissbrauch unterbinden soll, ist im Bundestag beschlossen worden. Die Abgeordneten der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD stimmten für das Anti-Abmahngesetz. Grüne und AFD stimmten dagegen, die FDP und Linke enthielten sich.
Das Gesetz soll den fairen Wettbewerb schützen. Es erhöht die Anforderungen für Abmahnungen, um den Missbrauch dieser wettbewerblichen Selbstregulierung einzudämmen. Gleichzeitig gibt es den Abgemahnten die Möglichkeit an die Hand, ungerechtfertigte Abmahnungen mit Gegenansprüchen für die geleisteten Anwaltskosten zu beantworten. Der Kreis der Verbände mit einer so genannten Aktivlegitimation zum Abmahnen soll eingeschränkt werden, außerdem darf sich die klagende Partei künftig nicht mehr beliebig den Gerichtsstand aussuchen. 

Hürden für Abmahnungen sollen erhöht werden

Das Gesetz will berüchtigten Abmahnkanzleien und -verbänden die Geschäftsgrundlage entziehen. Deshalb sollen Abmahnungen, die Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten rügen, nicht mehr auf Kosten des Abgemahnten gehen. Mitbewerber können damit nicht mehr, wenn sie vermeintlich einen Abmahngrund beim Konkurrenten feststellen, diesem auch noch die Anwaltskosten aufbürden. Vielmehr sollen sie im Vorfeld genauer prüfen, ob es sich beim Mittbewerber um eine Rechtsverletzung handle, um sich so die Kosten für das Einschalten eines Anwalts zu ersparen.

Effektiv im Kampf gegen Abmahnmissbrauch?

Doch Experten sind unzufrieden mit dem Gesetz und skeptisch, ob es wirklich den Abmahnmissbrauch einschränken wird. Der Händlerbund moniert, dass viele Abmahnungen aus typischen Bereichen wie z.B. Bewertungen, Marken- und Urheberrecht, Verpackungsgesetz oder Werbung nicht unter die neuen Regelungen fallen. Außerdem benachteilige das Gesetz Händler, die von Verbänden abgemahnt würden, denn diese würden häufig mit relaiv niedrigen Gebühren operieren, wohingegen eine Gegenklage des Händlers regelmäßig hohe Kosten verursacht. Zuweilen sei außerdem der Gesetzesentwurf mit unklaren Begriffen versehen, weshalb eine endgültige Klärung von Einzelfällen den Richtern vorbehalten sein wird.
Bevor das Gesetz inkrafttreten kann, muss es noch den Bundestag passieren.
Verwandte Themen