IT-Ausnahmen gefordert

Bitkom kritisiert geplante Zeitarbeitsreform

von - 04.12.2015
Zeit und Arbeit
Foto: Shutterstock/Rawpixel.com
Ein neuer Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums gefährdet nach Ansicht des Bitkom-Verbandes die Beschäftigung von IT-Experten. Insbesondere der Mittelstand und Start-ups seien betroffen.
Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen beim Arbeitsrecht durchgesetzt. Ihr neuestes Vorhaben, das den Missbrauch bei Zeit- und Leiharbeit mit einem neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und einer Reform der Regelungen zu Werkverträgen bekämpfen soll, hat nun aber den Unmut des IT-Branchenverbandes Bitkom geweckt.
Bernhard Rohleder
Bernhard Rohleder vom Bitkom: „Der vorliegende Kriterienkatalog stammt aus einer analogen Welt.“
(Quelle: Bitkom )
Der Bitkom befürchtet, dass ihr Gesetzesvorhaben „gravierende Folgen für die Digitalisierung der deutschen Leitbranchen“ haben könnte. Vielen Unternehmen würde es dann deutlich schwerer fallen, externe IT-Spezialisten einzusetzen. „Maßnahmen gegen prekäre Arbeitsbedingungen und für gute Arbeit begrüßen wir sehr“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. IT-Spezialisten gehörten aber nicht zu den entsprechend gefährdeten Berufsgruppen.
Rohleder weiter: „Hier entsteht ein digitaler Kollateralschaden. Die Nebenwirkungen neuer Gesetze dürfen nicht dazu führen, dass wir in Deutschland bei der Digitalisierung weiter zurückfallen. Die Regelungen im vorliegenden Gesetzentwurf würden dazu führen, dass IT-Projekte in Deutschland erschwert werden.“

Bitkom: Praxisferner Entwurf

Im Einzelnen kritisiert der Bitkom, dass bei der Arbeitnehmerüberlassung künftig eine Höchstdauer von 18 Monaten vorgesehen sei. Die meisten IT-Projekte dauerten aber regelmäßig länger. Das würde dazu führen, dass „IT-Beratungsfirmen während eines laufenden Projekts künftig die Experten austauschen müssen“. Das ist nach Aussage von Rohleder „wirtschaftlich unsinnig und lässt sich angesichts des Mangels an IT-Fachkräften in der Praxis nicht umsetzen.“
Auch die geplante Neuregelung bei Werkverträgen gehe an der Realität vorbei. So stelle das Arbeitsministerium in dem Entwurf Kriterien auf, nach denen ein selbständiger IT-Spezialist, der auf Basis eines Werkvertrags arbeitet, „regelmäßig in einem regulären Arbeitsverhältnis mit seinem Auftraggeber steht. Unter anderem werden die Anwesenheit in den Räumen des Auftraggebers, die Nutzung fremder Betriebsmittel sowie eine eingeschränkte Freiheit bei der Arbeitszeitgestaltung genannt.“
„Selbstständige IT-Experten müssen für IT-Projekte aber in aller Regel vor Ort sein, die Infrastruktur des Auftraggebers nutzen sowie in ein bestehendes Team eingebunden werden“, so Rohleder. Und weiter: „Der vorliegende Kriterienkatalog stammt aus einer analogen Welt.“ Der Bitkom fordert deshalb, die Digitalbranche „vollständig von den Neuregelungen auszunehmen“.
Der Entwurf des Ministeriums lasse außer Acht, dass „die Mehrheit der selbstständigen IT-Spezialisten freiwillig auf eigene Rechnung arbeitet und gar keine Festanstellung anstrebt“.
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