TÜV fordert Treuhänder für Daten von Roboterautos

Datenzugriff nur für berechtigte Dritte

von - 21.02.2019
Nur berechtigte Dritte hätten Zugriff auf die Daten, also zum Beispiel Polizei und Staatsanwaltschaft im Rahmen von Ermittlungen oder Versicherungen bei Unfällen. "Die Daten werden quasi wie in einem Tresor verwahrt und nur für bestimmte gesetzlich geregelte Zwecke verwendet."
Die Prüfgesellschaften benötigten ungefilterte Daten, weil sie bei der Hauptuntersuchung im gesetzlichen Auftrag die Sicherheit der Fahrzeuge überprüften. "Und die Hauptuntersuchung wird in Zukunft sehr stark von Software und digitalen Daten abhängig sein."
Es bestehe dringender Handlungsbedarf für einen Daten-Treuhänder, sagte Bühler. "Denn die ersten automatisierten Autos werden bereits in einigen Jahren auf den Straßen fahren." Es gebe die gesetzliche Vorgabe, dass Autos mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen der Stufe 3 nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn bestimmte Daten erfasst und gespeichert werden. "Damit kann bei Haftungsfragen festgestellt werden, ob das automatisierte System oder ein Mensch gefahren ist. Und genau für diesen Anwendungsfall brauchen wir neutrale Daten-Treuhänder."
Schon heute sind in vielen Autos digitale Assistenzsysteme verbaut, mit automatisierten Funktionen wie Abstandhalten, Einparken oder Notbremsungen. Die dabei anfallenden Daten werden im Fahrzeug gespeichert, laut Prüfgesellschaften zunehmend aber über eine Mobilfunkschnittstelle an Server der Hersteller übertragen und dort gespeichert. Autonom fahrende Autos, die mit Kameras und Sensoren ausgestattet sind, werden noch viel mehr Daten über das Fahrzeug und seine Umgebung liefern.
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