Mannheimer Patent-Prozess

Qualcomm-Klage gegen Apple abgewiesen

von - 15.01.2019
Qualcomm
Foto: Akshdeep Kaur Raked / shutterstock.com
Schlappe vor Gericht für Qualcomm: Im Patentstreit mit Apple muss der Chipkonzern vor dem Landgericht Mannheim eine Niederlage einstecken. Das Gericht urteilte, dass iPhones das Qualcomm-Patent zur Schaltkreis-Technik nicht verletzen würden.
Der Chipkonzern Qualcomm muss in seinem Patentstreit mit Apple einen Rückschlag in Deutschland einstecken. Das Landgericht Mannheim entschied am Dienstag, dass iPhones ein Qualcomm-Patent zu Schaltkreis-Technik nicht verletzen und wies die Klage ab. Qualcomm kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an. Der Chipkonzern hatte im Dezember mit einem anderen Patent ein Verkaufsverbot für mehrere ältere iPhone-Modelle in Deutschland erzielt. Apple nahm daraufhin das iPhone 7 und das iPhone 8 aus seinen Stores und seinem Online-Angebot und legte Widerspruch gegen das Urteil ein.
Der Streit begann vor rund zwei Jahren, als Apple seinen Zulieferer Qualcomm in einer Klage überhöhte und unfaire Lizenzforderungen für Patente vorwarf. Der Chipkonzern konterte mit dem Vorwurf von Patentverletzungen. Neben Deutschland gibt es Verfahren auch in China, ein Prozess in Kalifornien ist für Mitte April angesetzt.

Paralleler Prozess in den USA

Parallel läuft in Kalifornien ein Prozess zur Klage der US-Wettbewerbsaufsicht FTC gegen Qualcomm, in der es um das Geschäftsmodell des Chipkonzerns - und damit auch das Verhältnis zu Apple - geht.
Am Montag holte die FTC den Apple-Topmanager Jeff Williams in den Zeugenstand, der für das operative Geschäft des Konzerns zuständig ist. Williams bekräftigte, dass Apple es als unfair empfinde, dass Qualcomm für eine Lizenz auf seine Patente fünf Prozent vom Gerätepreis haben wollte. Denn das bedeute zum Beispiel, dass wenn Apple pro Gerät 60 Dollar mehr für ein Edelstahl- oder Aluminium-Gehäuse ausgebe, damit auch drei US-Dollar für Qualcomm fällig würden, auch wenn der Chipkonzern damit nichts zu tun habe.
Aus Williams' Zeugenaussage ging auch hervor, dass Apple sich mit Qualcomm beim Start des ersten iPhones 2007 statt der fünf Prozent auf eine niedrigere feste Rate von 7,50 US-Dollar pro Telefon geeinigt hatte. Das wurde so geregelt, dass die iPhone-Auftragsfertiger die volle Qualcomm-Forderung bezahlten, sich den Betrag dann von Apple holten - und Qualcomm anschließend Apple einen Teil zurückzahlte.
Später habe Apple diese niedrigere Rate nur behalten können, weil der Konzern sich auf eine Exklusiv-Vereinbarung eingelassen habe, nach der nur Mobilfunk-Modems von Qualcomm bezogen worden seien. Laut Williams konnte Apple seit Beginn des Streits keine Qualcomm-Chips mehr für die neuen iPhone-Modelle bekommen. Dabei blieb unklar, woran genau die Gespräche darüber scheiterten. Apple dürfte dadurch kein Telefon mit dem neuen 5G-Datenfunk vor 2020 anbieten können, bis entsprechende Chips des Qualcomm-Rivalen Intel fertig sind.
Laut Williams' Aussage und einer von der FTC eingebrachten E-Mail eines Qualcomm-Managers stellte der Chipkonzern zudem als Bedingung für den ursprünglichen Deal, dass Apple keine Geräte mit der Wimax-Funktechnik herausbringt. Das vor allem von Intel unterstützte Wimax war als Alternative zu herkömmlichen Mobilfunk-Netzen gedacht, konnte sich aber nicht durchsetzen.
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