Apple betreibt unfairen Wettbewerb

Anbieter geben Gebühren mit höheren Preisen an Kunden weiter

von - 03.05.2021
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die meisten Streaming-Anbieter die Gebühr mit höheren Preisen an ihre Kunden weiterreichten. Spotify etwa bot eine Zeit lang seine Abos in der iPhone-App für 12,99 statt 9,99 Euro pro Monat an. Schon vor einigen Jahren ging der Dienst aber dazu über, stattdessen iPhone-Kunden das Abonnement über eine Website zu verkaufen, um der Gebühr zu entgehen. Auch der Videostreaming-Dienst Netflix geht diesen Weg.
Bei diesem Modell kommt der zweite Wettbewerbsverstoß aus Sicht der Kommission zum Tragen: Die Anbieter dürften nicht direkt in der App einen Link zu der Website einbauen, auf der man die Abos an Apple vorbeikaufen kann. Apple kontert, es würde zum Beispiel auch kein Elektronik-Markt Werbung eines Konkurrenten neben den eigenen Preisschildern zulassen. Der iPhone-Konzern verweist auch darauf, dass Spotify seit dem Ausstieg aus In-App-Käufen 2016 mehr als 100 Millionen Abo-Kunden gewonnen habe. Außerdem gebe Spotify die Senkung der Gebühr von 30 auf 15 Prozent nicht an die Kunden weiter.
Spotify ist die klare Nummer 1 im Musikstreaming-Geschäft vor Apple. Der in Schweden beheimatete Anbieter hatte zum Ende des vergangenen Quartals 356 Millionen Nutzer, von denen 156 Millionen zahlende Abo-Kunden sind. Der iPhone-Konzern hatte in seinem Dienst Apple Music im Sommer 2019 mehr als 60 Millionen Abo-Kunden - und nannte seitdem keine neuen Zahlen. Apple verzichtet anders als Spotify auf eine Gratis-Version. Vestager räumte ein, man wisse nicht, wie sich der Markt ohne die Apple-Vorgaben entwickelt hätte.

Banken sehen sich bei kontaktlosem Bezahlen im Nachteil

Neben dem Spotify-Fall stehen schon länger Vorwürfe von Banken im Raum, die sich bei kontaktlosem Bezahlen benachteiligt sehen. Sie kritisieren unter anderem, dass sie nicht an Apple vorbei auf den sogenannten NFC-Chip zugreifen könnten. Apple Pay ist der einzige Weg, um auf iPhones Zugriff auf den NFC-Chip zu bekommen, über den man das Telefon an der Ladenkasse statt einer Bankkarte einsetzen kann. Apple sieht das als technische Lösung, um die Sicherheit der Zahlungen zu gewährleisten und versichert, dass jeder, der Zugang zu Apple Pay wolle, ihn auch bekomme.
Vestager zeigte sich am Freitag optimistisch, dass eine Lösung gefunden werden könne mit der fairer Wettbewerb möglich sei. Für den Moment wolle man aber, dass Apple auf die Bedenken der Kommission eingeht. Für eine Antwort habe der Konzern nun zwölf Wochen Zeit.
Die EU-Wettbewerbshüter nehmen schon seit Jahren amerikanische Technologie-Plattformen unter die Lupe. Gegen Google verhängte Vestager in drei Verfahren Bußgelder von insgesamt 8,25 Milliarden Dollar. Dabei ging es unter anderem um das Smartphone-System Android und die Shopping-Suche mit Artikel-Angeboten. Bei Amazon geht die Kommission der Frage nach, ob der Konzern auf unfaire Weise mit anderen Händlern konkurriert, die seine Plattform nutzen. Nach dem vorläufigen Ergebnis von Untersuchungen der EU-Kommission missbraucht das amerikanische Unternehmen seine Marktmacht und verstößt damit gegen Kartellvorschriften.
Wenn Unternehmen gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen, riskieren sie Geldbußen von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Das Problem bei solchen Strafen ist jedoch: Sie werden erst nach jahrelanger Untersuchung verhängt und gehen danach oft weitere Jahre durch Gerichtsinstanzen. Mögliche Konkurrenten existieren dann vielleicht nicht mehr.
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