Verbraucherzentrale mahnt Amazon ab
So handhaben es Tchibo, Görtz, Bonprix & Co.
von Konstantin Pfliegl - 29.01.2014
Die Verbraucherzentrale befragte 200 Unternehmen, wie sie mit Kunden umgehen, die überdurchschnittlich viele Waren zurücksenden. Nur rund jeder zehnte Händler wollte sich dazu äußern.
Online-Shop von Otto: Für den Händler sind Retouren ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells.
Das Schuhaus Görtz gab bei den Verbraucherschützern an, dass „hochretourige Kunden“ erst einmal verwarnt werden. Wenn die Rücksendequote dann weiterhin auf hohem Niveau bleibt, werde der verbrauchefreundliche Kauf auf Rechnung gestoppt.
Rücksendungen sind kaum ein Problem für Händler
80 Prozent der Händler, die gegenüber der Verbraucherzentrale Auskunft gaben, haben kaum ein Problem mit Retouren und lehnen sogar einen Lieferstopp ab. Darunter sind große Shops wie Brands4Friends, Deichmann, Ikea und Media Markt.
Der Online-Händler Bonprix gab an, dass er nichts davon halte, seine Kunden für Retouren zu bestrafen. Für Otto sind Rücksendungen sogar „immanenter Bestandteil des Geschäftsmodells“.
Fazit
Die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie legt fest, dass Online-Shopper ab Juni dieses Jahres ihre Rücksendungen selbst bezahlen. Das Recht auf kostenlose Rücksendung der Bestellung, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt, gibt es dann nicht mehr. Der eine oder andere Online-Shopper dürfte wohl auf weitere Einkäufe in seinem Lieblings-Online-Shop verzichten, wenn dieser die Retourenkosten nicht mehr übernimmt.
Aber keine Panik: Einige Online-Händler, darunter auch Amazon, haben bereits bekanntgegeben, dass bei ihnen Rücksendungen kostenlos bleiben.