Kartellrecht

Eigene E-Commerce-Abteilung: Bundeskartellamt nimmt Amazon stärker ins Visier

von - 18.05.2021
Bundeskartellamt
Foto: Shutterstock / Nitpicker
Eventuell wettbewerbswidriges Fehlverhalten von Amazon und anderen Online-Marktplätzen soll künftig gezielter untersucht und sanktioniert werden. Zu diesem Zweck hat das Bundeskartellamt eine Schwerpunktabteilung E-Commerce ins Leben gerufen.
Die 2. Beschlusskammer des Bundeskartellamtes wird sich künftig bevorzugt um Fälle aus dem Bereich E-Commerce kümmern. Das teilte die Behörde auf ihrer Website mit. Dabei will sich die Kammer vor allem auf mögliches wettbewerbswidriges Fehlverhalten großer Digitalunternehmen wie Amazon konzentrieren.

Neuer Paragraf ermöglicht frühzeitiges Eingreifen

Eine besondere Rolle spielt dabei der neue Paragraf 19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) der im Januar 2021 in Kraft trat. Er ermöglicht dem Bundeskartellamt erstmals ein frühzeitiges Eingreifen bei Wettbewerbsgefährdungen durch bestimmte große Digitalkonzerne. Unternehmen, denen aufgrund ihrer strategischen Stellung und ihrer Ressourcen eine besondere marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt, kann das Bundeskartellamt bestimmte Verhaltensweisen untersagen, zum Beispiel die Bevorzugung eigener Dienste gegenüber Konkurrenzangeboten.
Den Vorsitz der 2. Beschlusskammer übernahm 2019 der erfahrene Kartellrechtsexperte Felix Engelsing. Der promovierte Jurist ist seit 2000 beim Kartellamt und hat bereits kartellrechtliche Entscheidungen im Bereich der Energieversorger und der Konzernfusion im Lebensmitteleinzelhandel geprägt.
Die Zuständigkeit für das Themenfeld Lebensmittel gibt die 2. Kammer an die 1. Kammer ab. Dafür übernimmt sie neben dem Thema E-Commerce zukünftig auch den Bereich Unterhaltungselektronik und elektrische Haushaltsgeräte.
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