Flugaufsichtsbehörde FAA

Amazon-Drohnen müssen am Boden bleiben

von - 16.02.2015
Amazon Drohne
Foto: Amazon
Die FAA will in zwei Jahren gewerbliche Drohnen-Flüge zulassen. Logistikunternehmen wie Amazon werden davon aber nicht profitieren. Ihre Transportdrohnen werden wohl noch Jahre am Boden bleiben.
Amazons Traum von Drohnen-Logistik ist vorerst ausgeträumt. Denn die US-Flugaufsichtsbehörde FAA hat einen Entwurf mit Regeln für die gewerbliche Nutzung von Drohnen veröffentlicht. Und die sehen Transportflüge für E-Commerce erst einmal nicht vor, so die "Washington Post".
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Wer gewerbliche Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 50 Pfund in die Luft schickt, muss dem FAA-Papier zufolge sicherstellen, dass sie nicht höher als 150 Meter und nicht schneller als 160 km/h fliegen. Außerdem müssen sich die Drohnen stets in Sichtweite eines Piloten oder Beobachters am Boden befinden, dürfen nur tagsüber starten und dürfen nicht über die Köpfe unbeteiligter Menschen fliegen. Das macht Transportflüge, wie Amazon sie erträumte, unrealisierbar. Stattdessen sollen Immobilienmakler, Fotografen, Polizisten oder Landwirte Drohnen eher zum Fotografieren einsetzen können. Vor dem Einsatz müssen sie einen schriftlichen Eignungstest absolvieren, die Drohne registrieren lassen und rund 200 US-Dollar Gebühren bezahlen.
Der FAA-Vorschlag wird frühestens 2017 in Kraft treten können. Davor folgt eine längere Zeit öffentlicher Stellungnahmen und Kommentierungen. Allerdings: Das endgültige Aus für Drohnen-Transporte ist damit immer noch nicht gesprochen. Denn die Regelungen werden über die kommenden Jahre und Jahrzehnte gelockert werden, wenn die Drohnen-Technik sich weiterentwickelt.
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