E-Commerce , auch Online-Handel, steht für das Einkaufen per Internet. Der Kauf erfolgt dabei entweder per Webbrowser oder über spezielle Apps für Smartphones und Tablets.
Die derzeit größten Verkaufsplattformen im Netz sind das Online-Auktionshaus Ebay und das Online-Versandhaus Amazon. Daneben bieten heutzutage beinahe alle renommierten Einzelhandels-Geschäfte sowie Handelsketten einen eigenen Online-Shop, in dem Kunden ihre Artikel über das Internet erwerben können.
Als Zahlungsmittel haben sich im Online-Handel neben den klassischen Varianten, wie etwa Bankeinzug oder Kreditkarte, auch alternative Zahlungsmöglichkeiten etabliert. Sehr verbreitet ist beispielsweise der Dienst Paypal, der als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer eine reibungslose Transaktion garantieren soll. Ähnlich verfährt auch Amazon mit seinen Marketplace-Handelspartnern.
Menschen mit Beeinträchtigung werden durch die fehlende digitale Barrierefreiheit von gesellschaftliche Teilhabe ausgeschlossen. Eine aktuelle Studie zeigt jetzt: Drei Viertel der meistbesuchten Web-Shops in Deutschland sind nicht barrierefrei.
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Das Bundeskartellamt hat Amazon unter verschärfte Wettbewerbsaufsicht gestellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte nun mit, dass der Kartellsenat derzeit nicht beabsichtige, in der Sache den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurate zu ziehen.
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Zalando hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Klage gegen die Einstufung als "sehr große Online-Plattform" eingereicht. Die EU-Kommission habe das hybride Geschäftsmodell ignoriert.
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Am heutigen Dienstag verhandelt der Kartellsenat in Karlsruhe erstmals über eine Beschwerde gegen die Einstufung von Amazon als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb".
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Die Digitalisierung schreitet voran. Die Hälfte des Tages verbringen junge Generationen online und interagieren auf digitalen Kanälen mit Marken. Unternehmen, die verpassen, ihre Marke in ein digitales Pendant umzuwandeln, riskieren vergessen zu werden.
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Die Schweizer Großbank UBS sieht bei Googles Mutter Alphabet Risiken durch KI. Eine Zeit lang könne der Wandel für die Websuche disruptiv sein - und an der Marge zehren. Bei Amazon und Meta sieht der UBS-Analyst mittlerweile das bessere Chance-Risiko-Verhältnis.
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TikTok testet in Großbritannien ein neues In-App-Feature namens "Trendy Beat". Nutzer können damit Produkte, die in angesagten Videos zu sehen sind, direkt über die App kaufen. Trendy Beat gehört zum Project S, mit dem TikTok seine E-Commerce-Aktivitäten ausbauen will.
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Am 11. und 12. Juli veranstaltet Amazon den diesjährigen Prime Day. Die Agentur Amzell hat einige Tipps parat, wie Shop-Betreiber das volle Potenzial der Rabatttage ausschöpfen können.
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Ende Juni stellt der norwegische Online-Supermarkt Oda seine Endkunden-Aktivitäten in Deutschland ein - Kunden können dann keine Bestellungen dort mehr aufgeben. Auch in Finnland musste das Unternehmen jüngst seinen Endkunden-Geschäftsbetrieb einstellen.
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Mastercard will ab dem 1. Juli 2023 keine neuen Maestro-Karten mehr herausgeben. Der Kreditkartenanbieter hatte den Schritt im Herbst unter anderem damit begründet, dass Karten mit der Maestro-Funktion mit vielen Online-Portalen nicht kompatibel seien.
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