E-Commerce , auch Online-Handel, steht für das Einkaufen per Internet. Der Kauf erfolgt dabei entweder per Webbrowser oder über spezielle Apps für Smartphones und Tablets.
Die derzeit größten Verkaufsplattformen im Netz sind das Online-Auktionshaus Ebay und das Online-Versandhaus Amazon. Daneben bieten heutzutage beinahe alle renommierten Einzelhandels-Geschäfte sowie Handelsketten einen eigenen Online-Shop, in dem Kunden ihre Artikel über das Internet erwerben können.
Als Zahlungsmittel haben sich im Online-Handel neben den klassischen Varianten, wie etwa Bankeinzug oder Kreditkarte, auch alternative Zahlungsmöglichkeiten etabliert. Sehr verbreitet ist beispielsweise der Dienst Paypal, der als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer eine reibungslose Transaktion garantieren soll. Ähnlich verfährt auch Amazon mit seinen Marketplace-Handelspartnern.
Neun von zehn Online-Händlern sind in den vergangenen zwölf Monaten Opfer von Betrug oder Betrugsversuchen geworden. Die Mehrheit der Befragten vermutet einen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Sie brachte mehr Umsatz - aber auch mehr Kriminalität.
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Eine Ära geht zu Ende: Auf den Tag genau 27 Jahre nach der Gründung von Amazon gibt Jeff Bezos den Posten als Vorstandschef an seinen langjährigen Kronprinzen Andy Jassy ab. Bezos nächste Station: das Weltall.
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Ein Gesetz, das der Bundestag am frühen Freitagmorgen verabschiedet hat, verpflichtet den Anbieter zur regelmäßigen Aktualisierung seines Produkts. Das betrifft Geräte mit digitalen Elementen wie Tablets oder Smartwatches, aber auch reine Digitalprodukte wie Apps.
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Google will Nutzern mehr Schutz ihrer persönlichen Daten bieten, Werbetreibende bringt das gegen den Suchmaschinenbetreiber auf. Nun will ihnen Google mehr Zeit für die Suche nach Alternativen lassen.
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Personalisierung, Werbung mit Produktmarkierung, visuelle Suche: Facebook-Chef Mark Zuckerberg hat diverse neue Funktionen vorgestellt, die den Trend zum "Social-First-Shopping" noch weiter befeuern sollen.
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Anders als klassische Partnervermittlungsinstitute haben Online-Plattformen wie Parship einen einklagbaren Anspruch auf Vergütung. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschieden.
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Die US-Konsumenten sind in Shopping-Laune: Der Digital Economy Index von Adobe zeigt, dass der diesjährige Amazon Prime Day die Rekordzahlen der Schnäppchensause des vergangenen Jahres noch übertreffen könnte.
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2020 stieg das Sendungsvolumen sprunghaft an: KEP-Dienstleister transportierten innerhalb Deutschlands insgesamt 4,05 Milliarden Pakete - ein Zuwachs von 400 Millionen Sendungen oder 10,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Gesamtumsatz wuchs um 10,5 Prozent.
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Das höchste EU-Gericht hat entschieden: Wer anderen Nutzern auf einer solchen Plattform urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse, Namen und Anschrift an den Rechteinhaber weitergeleitet werden.
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