Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Piwik will eine Open-Source-Alternative zu Analysetools wie Google Analytics bieten. Die Software wurde einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen und steht jetzt in Version 1.1.1 zur Verfügung.
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In diesem Jahr wird erstmals ein gesamtdeutscher Zensus stattfinden. Das ZDF hat die "wichtigsten Fragen zur Volkszählung" zusammengestellt und beantwortet.
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Durch Verzicht auf den bei Kredit- und EC-Karten bisher üblichen Magnetstreifen hofft das Bundeskriminalamt, den Betrug mit gefälschten Geldkarten eindämmen zu können.
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Durch spektakuläre "Defacements" — offensichtliche Veränderungen am Erscheinungsbild gehackter Webseiten — machen Hacker derzeit auf Sicherheitslücken bei zahlreichen prominenten Webauftritten aufmerksam. Die zeitliche Nähe zum Hackerkongress 27C3 ist offensichtlich kein Zufall.
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vom 27. bis 30. Dezember findet in Berlin der 27. Chaos Communication Congress (27C3) statt, die jährliche Konferenz des Chaos Computer Clubs. Dauerkarten für die Veranstaltung sind ausverkauft.
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Wegen "Verstoßes gegen die Entwickler-Richtlinien" hat Apple eine Anwendung aus dem App-Store verbannt, die direkten Zugriff auf Twitter-Feed und Webseite von Wikileaks bot.
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Zum 1. November 2010 sind beim BSI die ersten De-Mail-Auditoren zertifiziert worden. Unter dem Begriff De-Mail wird gegenwärtig in Deutschland eine Infrastruktur aufgebaut, die sichere und vertrauenswürdige Kommunikation online ermöglichen soll.
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Die so genannte AusweisApp soll die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises für Anwender verfügbar machen. Die Software wird derzeit wegen des Auftretens von Schwachstellen vom BSI einer eingehenden Prüfung unterzogen.
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