Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Research in Motion, der Hersteller der Blackberry-Smartphones und der dazugehörigen Software, hat ein Update für seinen Enterprise Server herausgegeben. Die alte Version hat eine Sicherheitslücke, über die Angreifer schädlichen Code ins System bringen können.
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Google hat mit einem großen Update viele Sicherheitslücken in seinem Browser Chrome geschlossen. Einige der Schwachstellen wertet das Unternehmen selbst als sehr kritisch. Nutzen Sie nur noch die neue Version!
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Microsoft hat ein weiteres Fix-it-Tool zur Verfügung gestellt, das einen Fehler in der Windows Bild- und Faxanzeige behebt. Angreifer, die die Lücke ausnutzen, können aus dem Internet beliebigen Code mit den Rechten des aktuellen Benutzers ausführen. Installieren Sie das Fix-it!
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Eine bösartige Lücke in Internet Explorer kann Angreifern unerlaubten Zugriff auf einen Rechner ermöglichen. Nun hat Microsoft eine Fix-it-Lösung für den Programmfehler, der bereits ausgenutzt wird, bereitgestellt. Installieren Sie sie möglichst bald!
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Auf englischen und deutschsprachigen Facebook-Seiten sorgt eine Nachricht für Aufsehen: Facebook stelle am 15. März seinen Dienst ein. Das soziale Netzwerk sei dem Gründer Mark Zuckerberg über den Kopf gewachsen.
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Der größte chinesische Online Store taobao.com hat 50.000 offenbar gestohlene iTunes-Accounts verkauft. Die Downloads mussten innerhalb von 24 Stunden abgewickelt werden.
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Sicherheitsspezialisten von Sophos warnen vor einer E-Mail, die Microsoft-Kunden auffordert, ein Windows-Update zu installieren. In der angehängten ZIP-Datei befindet sich der Bredolab-Trojaner.
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Die freie Netzwerkanalyse-Software Wireshark hat eine Schwachstelle im Programmcode, über die sich Böswillige auf einen PC einschleichen können und dort unerwünschten Code ausführen. Abhilfe gibt es im Moment nur zum Teil.
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Die freie Bildbearbeitungssoftware Gimp hat Fehlerquellen im Code, die Angreifer ausnutzen können, um den Speicher des Programms zum Überlaufen zu bringen. So können sie aus dem Internet auf einen PC zugreifen.
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Die freie CD-Brennsoftware Imgburn hat eine Sicherheitslücke, die Angreifer ausnutzen können, um einen PC aus der Ferne zu entern. Der Fehler ist altbekannt, neu ist, dass er auch Imgburn betrifft.
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