Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Adobe hat Updates für die bösen Sicherheitslücken in Flash Player, Reader und Acrobat veröffentlicht. Um sie zu installieren, müssen Sie sie von Hand laden!
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Die amerikanische Sicherheitsfirma RSA ist Opfer eines gezielten virtuellen Angriffs geworden. Kriminelle sind in die Netzwerke des Unternehmens eingebrochen. Was genau gestohlen wurde, ist unklar.
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Eine Sicherheitslücke in der Mediensoftware Quicktime macht PCs anfällig für Angriffe aus dem Internet. Angreifer können über die Lücke schädliche Programme auf einen PC spielen und ausführen.
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Die Software von Blackberry-Geräten hat eine Sicherheitslücke, die es Angreifern möglich macht, bösartige Software auf dem Smartphone auszuführen. Wenn Sie einen Blackberry nutzen, deaktivieren Sie Javascript!
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Das Mozilla-Team hat den zweiten Release-Kandidaten von Firefox 4 veröffentlicht. Er enthält viele neue Funktionen und verbessert Sicherheit und Datenschutz beim Surfen. Testen Sie den Kandidaten!
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Google hat in seinem Chrome-Browser die als sehr gefährlich eingestufte Sicherheitslücke in Flash geschlossen. Damit ist das Unternehmen deutlich schneller als Adobe, das die Schwachstelle erst nach dem Wochenende beheben will.
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Die Bundesfinanzagentur hat wegen eines Hackerangriffs ihre Online-Angebote aus dem Netz genommen. Der Chaos Computer Club stellte auf der Seite gravierende Sicherheitsmängel fest.
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Das Nokia N97 hat eine Sicherheitslücke, die es einem Angreifer erlaubt, unerwünschte Software auf das Telefon zu spielen. Der Fehler liegt in der aktuellen Firmware.
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Internet Explorer hat in den Versionen 7, 8 und 9 eine Sicherheitslücke, die Angreifer ausnutzen können, um einem Surfer eine andere - potenziell schädliche - Webseite anzuzeigen als jene, die er gerade ansurft. Solche Attacken werden als Spoofing bezeichnet.
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Adobe warnt vor einer Sicherheitslücke in seinem Web-Modul Flash Player sowie in den PDF-Programmen Reader und Acrobat. Fachleute werten die Schwachstelle als außerordentlich kritisch, da bereits schädlicher Code kursiert, der PCs infiziert.
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