Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Sony hat bekannt gegeben, dass weitere 24,6 Millionen Nutzer von dem virtuellen Einbruch in seine Netzwerke betroffen sind. Auch Bankdaten von deutschen und österreichischen Kunden wurden gestohlen.
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Fachleute warnen vor einem Betrugsversuch auf Facebook, bei dem die Absender der Nachricht den Nutzern versprechen, ein Video vom Tod des Terroristenführers Osama Bin Laden zur Verfügung zu stellen. Jeder Klick auf den Inhalt verschafft den Kriminellen mehr Geld.
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Mit einer tiefen Verbeugung haben sich Sony-Manager bei ihren Kunden für den Einbruch im Playstation-Netzwerk entschuldigt, bei dem Unbekannte die Daten von 77 Millionen Nutzern gestohlen hatten. Diese Woche soll das Netzwerk wieder online gehen.
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Das Bibliotheken-Paket FFmpeg erlaubt es Audio- und Videoprogrammen, mit verschiedenen Codecs zusammenzuarbeiten. Eine Sicherheitslücke in der Software wurde nun geschlossen.
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Nikon bietet für seine Kameras eine Software an, die die Bilder authentifiziert. Mit Hilfe einer digitalen Signatur soll sichergestellt werden, dass ein Bild im vorliegenden Zustand aufgenommen und nicht digital bearbeitet wurde. Sicherheitsexperten haben nun auch diese Authentifizierungssoftware ausgehebelt.
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Das Mozilla-Team hat erste Sicherheitslücken in Firefox 4 geschlossen. Programmfehler treten auch in Thunderbird und Seamonkey auf. Aktualisieren Sie Ihre Kommunikations-Software!
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Die Uno-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur Unesco hat Daten von Personen, die sich bei der Organisation beworben haben, ins Internet gestellt. Angestellte sind ebenso betroffen wie Wissenschaftler und hohe Diplomaten.
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Insgesamt 16.500 US-Dollar hat Google als Prämien an Sicherheitsexperten verteilt, die Lücken in Google Chrome entdeckt und dem Unternehmen gemeldet haben. Der "teuerste" Programmfehler brachte dem Experten 3.000 Dollar Finderlohn.
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Der Anteil der Spam-Mails am gesamten Nachrichtenaufkommen ist im April weiter zurückgegangen. Die Belastung durch Viren und Phishing-Mails ist dafür leicht gestiegen.
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Internet-Kriminelle sind in das Playstation-Netzwerk eingedrungen und haben in großem Stil Daten gestohlen. Betroffen sind 77 Millionen Nutzer des Netzwerks. Nehmen Sie sich vor fingierten Mails in Acht!
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