Verschiedene Prozesse an externe Dienstleister zu übertragen ist inzwischen gängige Praxis. Kniffelig wird es hier allerdings beim Thema Software-Lizenzen. com! professional erklärt, was zu beachten ist.>>
Die DSGVO verändert das Verhältnis von Unternehmen und Dienstleister. Der Einsatz von sogenannten Auftragsverarbeitern ist dabei strengstens geregelt. Dennoch gibt es einiges zu beachten.>>
Mit der DSGVO müssen Unternehmen vorab das Risiko ihrer Datenverarbeitung bewerten. Ein nützliches Instrument hierfür ist die freiwillige Datenschutz-Folgenabschätzung.>>
Die Vorschriften zu personenbezogenen Daten drohen die Messenger-Nutzung zu behindern. Will ein Unternehmen etwa per WhatsApp mit seinen Kunden kommunizieren, muss sichergestellt werden, dass ohne Einwilligung keine Daten an den Dienstanbieter weitergegeben werden.>>
Betreiber von Facebook-Fanpages sollten ihre Datenschutzerklärung überarbeiten. Ein unlängst gefälltes Urteil des EuGH besagt, dass sowohl Facebook, als auch die Betreiber von Fanpages für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich sind.>>
Mit Inkrafttreten der DSGVO ändert sich die Rechtslage für die Handhabung von Cookies. Demnach dürfen personenbezogene Daten - zu denen auch Cookies zählen - nur noch verarbeitet werden, wenn dies zur Erfüllung eines Vertrags notwendig ist.>>
Im Rahmen der am 25. Mai in Kraft tretenden DSGVO müssen Unternehmen einige Umstellungen vornehmen. com! professional zeigt vier absolute Kernforderungen auf, die sich aus der DSGVO für alle Unternehmen ergeben.>>
Facebooks Werbe-Tool Custom Audience entspricht nicht den datenschutzrechtlichen Vorschriften. Zu diesem Schluss kommt nun das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht.>>
Kundenaussagen verstoßen unter Umständen gegen das Wettbewerbsrecht. Haben veröffentlichte Bewertungen etwa einen werbenden Charakter kann das Unternehmen im Falle irreführender Inhalte haftbar gemacht werden.>>