Den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen regelt ein extra Gesetz - das GeschGehG. Das bisher geltende Reglement wurde reformiert und den EU-Richtlinien entsprechend angepasst.>>
Annähernd jede Datenschutzverletzung ist im Rahmen der DSGVO zu melden. Allerdings muss sich niemand selbst belasten. Unternehmen sind jedoch dazu verpflichtet, Datenpannen zu melden.>>
Seit 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO in Kraft. Unternehmen, die sich nicht an die darin formulierten Vorgaben richten, müssen mit hohen Strafen rechnen.>>
Die große Katastrophe ist ausgeblieben, aber Schwierigkeiten bereitet die Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung den deutschen Unternehmen durchaus.>>
Ausnahmen bestätigen die Regel, heißt es. Im letzten Teil unserer Reihe zum DSGVO-Auskunftsrecht geht es um Situationen und Fälle, bei denen die Auskunft vom Arbeitgeber verweigert werden kann.>>
Auch die E-Mails von Mitarbeitern gelten als persönliche Daten. Wird zum Beispiel ein Kündigungsvorhaben von einem Manager mit der HR-Abteilung per Mail diskutiert, darf der betreffende Angestellte die Herausgabe dieses Schriftverkehrs fordern.>>
Viele Daten über Mitarbeiter gelten als personenbezogen und genießen den Schutz der DSGVO. Wünscht ein Mitarbeiter Auskunft darüber, hat das Unternehmen 30 Tage Zeit, diesem Ersuchen nachzukommen.>>
Können Konkurrenten Verstöße gegen die DSGVO abmahnen oder nicht? Bislang blieb die befürchtete Abmahnwelle nach Inkrafttreten der Vorgaben zwar aus. Rechtssicherheit besteht aber noch lange nicht.>>
Keine Website kann auf Auswertungen verzichten. Doch das Datenschutzrecht setzt Grenzen. Kommen entsprechende Tools zum Einsatz, sollten die Nutzer in der Datenschutzerklärung darüber in Kenntnis gesetzt werden.>>