Sicherheit

Ab 1. August: Button-Lösung gegen Abo-Fallen

von - 01.08.2012
Ab 1. August: Button-Lösung gegen Abo-Fallen
Am 1. August 2012 tritt eine neue Regelung zum Verbraucherschutz im Internet in Kraft. Mit einer eindeutigen Schaltfläche sollen Nutzer künftig vor ungewollten Abonnements oder Käufen geschützt werden.
Die besten Zeiten von Online-Betrügern, die mit Abofallen Geld verdienen wollen, sind wohl ohnehin schon vorbei. Zum einen dürfte inzwischen vielen gut informierten Internet-Nutzern die Masche der findigen Geschäftemacher bekannt sein, zum anderen tauchen die fragwürdigen Seiten deutlich seltener in den Ergebnislisten von Google auf. Verschwunden sind sie aber dennoch nicht. Und so beschweren sich noch immer zahlreiche Opfer etwa bei den Verbraucherzentralen über rüde formulierte Mahnungen, die sie nach dem Besuch zweifelhafter Webseiten erhalten haben. Bis Anfang 2012 sollen mehr als fünf Millionen Bundesbürger Opfer von Kosten- und Abofallen im Internet geworden sein. Oft sind es Downloads von Freeware oder Kochrezepten, die sich die Anbieter teuer bezahlen lassen wollen, obwohl die Dateien oder Informationen an anderen Stellen im Internet kostenlos zu haben sind. Auch bekannte Unternehmen, etwa einige Anbieter von Gratis-E-Mail-Diensten, versuchten die Nutzer in die Irre zu führen. In diesen Fällen genügte ein unbedachter Klick, um das kostenlose in ein kostenpflichtiges Angebot umzuwandeln.
Um diesem Treiben im Netz ein Ende zu bereiten, hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 312g) in die Wege geleitet, die am 1. August in Kraft tritt. Mit Umsetzung der Richtlinien ist Deutschland das erste Land, wo diese strengen Regeln herrschen. Ab 13. Dezember 2013 sollen entsprechende Regeln in allen EU-Staaten gelten (EU-Verbraucherrichtlinie).
Mit der sogenannten „Button-Lösung“ sind Online-Händler von nun an verpflichtet, kostenpflichtige Angebote mit einer eindeutig gekennzeichneten Schaltfläche auszustatten, über die dann der Vertrag abgewickelt werden kann. Die Schaltfläche muss eindeutig darauf hinweisen, dass mit dem Klick ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wird. Die Beschriftung könnte beispielsweise „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“ lauten. Bei Worten wie „Anmelden“ oder einfach „bestellen“ ist der Vertrag automatisch ungültig. Das „Kleingedruckte“ muss ab sofort auch alle wichtigen Informationen beinhalten. Dazu gehört unter anderem die Benennung der Mindestlaufzeit des Vertrags.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie gut die neue Regelung in der Praxis tatsächlich wirkt. Unseriöse Shop-Betreiber werden sicher Wege finden, die Vorschriften in ihrem Sinne auszulegen und die Kosten weiterhin zu verschleiern. Es werden also wohl weiter unberechtigte Mahnungen von Inkasso-Unternehmen in den Briefkästen landen. Der nächste logische Schritt wäre daher, auch hier eindeutige Regelungen zu finden, damit Käufer oder Abonnenten nicht weiter bedroht oder eingeschüchtert werden. Aber dazu hat die jetzige Bundesregierung ja noch bis September 2013 Zeit.
Verwandte Themen