Vorratsdatenspeicherung as a Service

So setzen Netzbetreiber die Vorratsdatenspeicherung um

von - 25.05.2017
Christian Kuhlmann
Christian Kuhlmann, Leiter ISP-Dienst & Projektmanagement bei Purtel
(Quelle: Purtel)
Die technische Adaption einer Cloud-Lösung zur Vorratsdatenspeicherung gestalte sich für Netzbetreiber recht simpel. So führt der Purtel-Manager aus: "Für die Netzbetreiber gibt es zunächst zwei wichtige Dinge, die es zu speichern gilt. Einmal die Telefoniedaten. Das beinhaltet die Absendenummer, die Zielnummer, die IP-Adresse von der telefoniert wird sowie der Start und das Ende des Gesprächs. Diese Daten ähneln damit einem Einzelverbindungsnachweis. Auf der Internetzugangsseite ist es ähnlich, so wird hier der Beginn einer Session, die zugewiesene IP-Adresse, das Ende und dergleichen gespeichert. Diese Daten liegen den Netzbetreibern ohnehin vor." Betreiber von Mobilfunknetzen verpflichte das Gesetz außerdem zur Sicherung der Standortdaten, allerdings nur für vier Wochen.
Abschließend übertrage man diese Daten über eine Schnittstelle mandantengenau in die gesicherte Cloud. "Im Wesentlichen muss der Netzbetreiber auf der technischen Seite nur die Schnittstelle einrichten. Auf der rechtlichen Seite meldet der Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur, in welcher Form er die Vorgaben der Vorratsdatenspeicherung löst."
Neben den deutlich geringeren Kosten hat eine flexible Cloud-Lösung allerdings noch weitere Vorteile. Da aktuell bereits einige Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung vorliegen, können durchaus noch Änderungen an der derzeitigen Version erfolgen, die dann technische Anpassungen bei der Umsetzung erfordern. Geklagt haben etwa die FDP, mehrere Grünen-Politiker und ein Bündnis aus Bürgerrechtlern, Datenschützern und Politikern.

Vorratsdatenspeicherung: ein notwendiges Übel

Dass das Gesetz jedoch komplett gekippt wird, hält der Uniscon-Geschäftsführer für eher unwahrscheinlich. "Grundsätzlich ist zu bedenken, wenn sich der Staat herausnimmt, Telekommunikationsdaten zu speichern, um dann darauf zugreifen zu können, so ist dies in jedem Fall eine Verletzung des Grundgesetzes im §10 (Brief- und- Telekommunikationsgeheimnisses)."
"Hierzu gibt es zwei Standpunkte: Der der Strafermittlungsbehörden, dass dies eine Notwendigkeit sei, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Auf der anderen Seite sehen die Datenschützer, dass hier ein Grundrecht verletzt wird. Daher müsse es sehr triftige Gründe geben, damit eine solche Verletzung stattfinden darf."
"Die aktuelle Neufassung der Vorratsdatenspeicherung legt die Latte hier sehr hoch. Es muss immer ein schwerwiegendes Verbrechen zusammen mit einem richterlichen Beschluss vorliegen, um auf die Daten zuzugreifen. Hinzu kommen rein technologische Hürden wie sie das SINA-Netz für die Abfragen vorgibt."
"Daher glauben wir, dass die aktuelle Umsetzung den Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes recht nahe kommt. Beide Instanzen sagen, dass ein Zugriff nicht grundsätzlich unvereinbar mit den bestehenden Grundrechten ist, solange eine deutliche Rechtfertigung besteht."

Infos zu den Unternehmen

Uniscon

Die Uniscon GmbH wurde 2009 gegründet und ist primär im Bereich Cloud-Security tätig. Als Experte für versiegelte Cloud Technologien bieten das Unternehmen auf Basis seiner Sealed-Cloud-Technologie technische Lösungen und eigene Cloud Services an.

Purtel.com

Die Purtel.com GmbH ist ein Vordienstleister für alternative Netzbetreiber, die Glasfasernetze ausbauen, um Kunden gerade im ländlichen Raum mit Internet zu versorgen. Purtel bietet hierzu die IP-Telefonie, IP-TV oder den IP-Dienst selbst als White-Label Vordienstleistung an.

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