Drohnen beflügeln viele Business-Felder

Roboter versus Drohne

von - 15.03.2017
Drone-RK: Die Carnegie Mellon University hat ihre Drohnen-Entwicklungsplattform mit diversen Sensoren und Funkmodulen für die Steuerung ausgestattet.
(Quelle: Carnegie Mellon University)
Wirtschaftlichkeit, gesetzliche Vorgaben und die Praktikabilität sind Faktoren, die Zustelldienste wie DHL, DPD oder UPS sowie Handelsketten wie Amazon oder Metro dazu veranlasst haben, Alternativen zu Drohnen zu testen. Als Paketzusteller und Lebensmittellieferanten könnten Drohnen also Konkurrenz bekommen. Das gilt vor allem in Großstädten, in denen die Flugstrecke mit Hindernissen gespickt ist. Daher prüfen einige Handelshäuser inzwischen den Einsatz von Lieferrobotern.
Die Metro Group testet beispielsweise seit letztem Herbst in Düsseldorf ein System von Starship Technologies, einem in Großbritannien und Estland ansässigen Unternehmen. Der Roboter hat eine Reichweite von 5 Kilometern und kann bis zu 10 Kilogramm transportieren. Öffnen kann den Transportbehälter nur der Kunde – durch die Eingabe einer PIN.
Das Fahrzeug ist in der Lage, selbstständig Hindernissen auszuweichen und mittels GPS den Weg zum Empfänger zu finden. Starship nutzt so weit möglich Verkehrswege, die für Fußgänger reserviert sind. Straßen werden nur im Notfall überquert. Das System ist in der Lage, Ampelsignale und Zebrastreifen zu erkennen. Dennoch gehen die Metro Group und Starship Technologies während der Testphase in Düsseldorf auf Nummer sicher: Der Starship-Roboter wird auf seinem Weg von einem Partner aus Fleisch und Blut überwacht.

Mehr Intelligenz

Eine der wichtigsten Aufgaben, die Entwickler von Drohnen und entsprechender Software meistern müssen, besteht darin, die Systeme „schlauer“ zu machen. „Einige unserer Kunden arbeiten bereits an KI-Lösungen, die sich beispielsweise bei der Inspektion von Industrieanlagen und in der Lagerhaltung einsetzen lassen“, sagt Serge Palaric von Nvidia. „Wer den Aspekt ‚Künstliche Intelligenz‘ vernachlässigt, wird bald das Nachsehen haben.“ Und er fügt hinzu: „Das gilt aber für alle Branchen, nicht nur für Hersteller von Drohnen.“
Das von Nvidia entwickelte Modul Jetson TX1 erlaubt es, KI-Funktionen in Drohnen, Roboter und intelligente Transportfahrzeuge zu integrieren. Mit Hilfe solcher KI-Module in Verbindung mit neuronalen Netzen, so Palaric weiter, lassen sich einige der Probleme lösen, mit denen sich autonome Systeme konfrontiert sehen. Das Erkennen von Objekten und Hindernissen zählt dazu. Außerdem müssen Drohnen selbstständig Kollisionen vermeiden können.
Damit Drohnen, aber auch andere „Dinge“ wie Barcode-Etiketten oder Geländestrukturen, Stichwort Internet of Things, zweifelsfrei identifizieren können, spielen zudem Technologien wie Deep Learning eine zentrale Rolle. „Die gute Nachricht ist“, so der Nvidia-Manager, „dass die Informationen über solche Technologien frei verfügbar sind und Unternehmen somit beginnen können, solche neuen Ansätze einzusetzen“.

Akzeptanz ausbaufähig

Intel-Manager Matthias Beldzik sieht dagegen Nachhol­bedarf, was die Akzeptanz von Drohnen in der Gesellschaft betrifft: „Wir erhoffen uns in diesem Punkt besonders in Europa eine klare Verbesserung, zudem eine Homogenisierung der Regulierungen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist ein länderübergreifendes, faires Regelwerk, das den Bedenken vor den noch ungewohnten Flugkörpern gerecht wird, aber gleichzeitig die Weiterentwicklung der Drohnen nicht behindert, sondern zum Nutzen der Gesellschaft fördert.“
Die weitere Entwicklung wird Beldzik zufolge durch die rasant wachsende Vielseitigkeit von Drohnen und ihre exponentiell steigenden Einsatzmöglichkeiten geprägt sein. „Schon heute gibt es zahlreiche Start-ups und einzelne Entwickler, die Drohnen für immer neue Anwendungsgebiete anpassen.“
Ebenso wie Nvidia, Qualcomm und weitere Anbieter fördert Intel diese Entwicklung, etwa in Form von Tools wie der Aero-Compute-Platine oder des Aero Platform Developer Kits. „Ob bei humanitären Hilfs- und bei Rettungsaktionen, dem Pflanzen von Bäumen oder im Rahmen von E-Health-Projekten: Drohnen werden für uns in diesen und in vielen weiteren Bereichen unverzichtbare Dienste leisten können“, ist sich Beldzik sicher.
Die Drohnenverordnung
Im Januar 2017 hat das Bundeskabinett schärfere Rege­lungen für den Einsatz privater und kommerzieller Drohnen beschlossen. Die wichtigsten Regeln:
  • Drohnen müssen eine Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers tragen.
  • Für Drohnen mit mehr als 2 Kilogramm Gewicht ist eine Art Drohnen-Führerschein Pflicht.
  • Systeme mit mehr als 5 Kilogramm benötigen eine „Aufstiegserlaubnis“. Kommerzielle Drohnen ab 5 Kilogramm dürfen dafür auch außerhalb der Sichtweite des Piloten operieren. Bei leichteren Modellen gilt nach wie vor die Verpflichtung zum Sichtflug. Systeme von mehr als
    25 Kilogramm dürfen nicht betrieben werden.
  • Die maximale Flughöhe beträgt in der Regel 100 Meter.
  • Verboten ist der Einsatz von Drohnen an Einsatzorten
    von Polizei und Rettungsdiensten sowie in der Nähe von Haupt­verkehrswegen, Flughäfen und Menschenansammlungen.
  • Drohnen von mehr als 0,25 Kilogramm und Modelle,
    die „optische, akustische oder Funksignale“ empfangen, übertragen oder aufzeichnen können, dürfen nicht über Wohngebieten fliegen.
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