Rechtsstreit ohne Ende?
YouTube muss keine Gema-Abgaben leisten
von
Sonja
Kroll - 01.02.2016
Foto: Paul Matthew Photography / Shutterstock.com
Die Gema unterliegt in einem Prozess YouTube: Verantwortlich für die Veröffentlichung auf dem Videonetzwerk sind die Nutzer, nicht der Plattformbetreiber, so das Gericht.
Klage abgewiesen: Die Nutzer und nicht die YouTube sind für die Veröffentlichung des urheberrechtlich geschützten Materials verantwortlich.
(Quelle: Fotolia.com / Thomas Pajot )
In der zweiten Instanz wies jetzt das Oberlandesgericht München die Klage der Gema ab. Der Grund: Die Nutzer und nicht die Plattform sind für die Veröffentlichung des Materials verantwortlich. YouTube stelle lediglich die Plattform und die nötigen Tools für das öffentliche Hochladen von Musikinhalten bereit, so das Gericht.
Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Landgerichts vom vergangenen Jahr. Die Gema will jedoch noch nicht aufgeben und das Urteil vorm Bundesgerichtshof anfechten.
Im Mai vergangenen Jahres hatte sich die Gema vor Gericht gegen YouTubes “Sperrtafeln” gewehrt. Damals hatte die Musikverwertungsgesellschaft Recht bekommen.