AGB-Update

WhatsApp erlaubt kommerzielle Nachrichten

von - 06.09.2016
Whatsapp
Foto: Shutterstock.com/Twin Design
WhatsApp möchte die Nutzerdaten mit Facebook teilen. Das war die Botschaft, die von Medien nach dem AGB-Update Ende August verbreitet worden ist. Eine weitere wichtige Neuerung ist dabei fast untergegangen.
Der Aufschrei vor knapp zwei Wochen war riesig als bekannt wurde, dass WhatsApp in Zukunft Nutzerdaten an den Mutterkonzern Facebook übermitteln möchte. Durch die Weitergabe der Telefonnummer will der Zuckerberg-Konzern die Werbung weiter individualisieren. Bis zum 25. September können bestehende Nutzer dieser Änderung noch widersprechen.
Neben der Datenweitergabe gab es noch weitere Neuerungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Die größte und wichtigste ist, dass der Messenger es jetzt Dritten erlaubt, über WhatsApp kommerzielle Nachrichten zu verschicken. In den AGBs heißt es jetzt:
"Kommerzielle Nachrichten. Wir werden dir und Dritten, wie zum Beispiel Firmen, gestatten über WhatsApp miteinander zu kommunizieren, beispielsweise über Informationen zu Bestellungen, Transaktionen und Terminen, Liefer- und Versandbenachrichtigungen, Aktualisierungen von Produkten und Dienstleistungen und Marketing. So kannst du zum Beispiel Informationen zum Flugstatus für eine bevorstehende Reise, einen Zahlungsbeleg für etwas, das du gekauft hast, oder eine Benachrichtigung bezüglich eines Liefertermins erhalten. Nachrichten, die du erhältst, die Marketing enthalten, könnten Angebote zu etwas enthalten, das dich interessiert. Wir möchten nicht, dass du das Gefühl hast Spam zu erhalten. Wie mit allen deinen Nachrichten kannst du auch diese Kommunikation verwalten und wir werden uns nach deiner Auswahl richten."

Kommerz: ja, Werbung: nein

Konkret bedeuten diese Zeilen eine offizielle Öffnung für den kommerziellen Versand von Nachrichten. Das erleichtert Portalen wie Whatsbroadcast die Handhabe und stellt ihre Geschäftsmodelle auf sichere Beine - zumindest solange bis WhatsApp selbst die kommerzielle Nutzung des Kanals in die Hand nimmt. Zudem unterstreicht es erneut, dass sich WhatsApp aus der Nische herauswagt und sich für Verlage und Marken weiter öffnet - ein Trend, der sich schon länger abzeichnet.
Ein Freifahrtschein für Werbeaktivitäten sind die AGB-Änderungen jedoch auch nicht. Denn weiter gilt: WhatsApp gestattet keine Werbebanner von Dritten und hat auch "keine Absicht sie einzuführen und sollten wir [WhatsApp] es jemals beabsichtigen, werden wir diese Richtlinie aktualisieren".
Wenn Werber und Unternehmen ihre Angebote allerdings geschickt verbinden - Stichwort Content Marketing und Blogging - , indem sie beispielsweise nicht direkt eine Werbeanzeige an den User verschicken, sondern den Link zum firmeneigenen Blog oder zur Landing-Page, ist das keine Werbung im herkömmlichen Sinne und dürfte deshalb auch nicht gegen die Werberichtlinie von WhatsApp verstoßen.
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