Kommentar

Wie ein Amtsgericht WhatsApp getötet hat

von - 27.06.2017
Chatten mit WhatsApp
Foto: shutterstock.com/Twin Design
Ein Urteil sorgt für Verwirrung: Wer WhatsApp nutzt, könnte dafür zukünftig die schriftliche Genehmigung eines jeden Kontaktes auf seinem Smartphone benötigen. Da fällt es schwer, sachlich zu bleiben.
Im Jahr 2012 verschickten die Deutschen rund 60 Milliarden SMS - bei Preisen von neun Cent pro SMS ein schönes Geschäft für die Provider. Moderne Messenger-Apps haben diese Goldgrube weitgehend trocken gelegt: 2016 wurden nur noch 12 Milliarden SMS verschickt - trotz SMS-Flatrate ist diese Technik auf dem Rückzug. Hauptgewinner: WhatsApp
Dieser Messenger tut genau das, was seine Nutzer wollen: Er hilft ihnen Kontakt mit denen zu halten, die ihnen wichtig sind. Wessen Handynummer nicht in meinem Smartphone gespeichert ist, der kann mich auch nicht via WhatsApp nerven. Dazu gleicht es einfach die Handynummern auf meinem Smartphone mit der des anderen Nutzers ab, um zu sehen, ob seine Nummer bei mir bekannt ist.

Super-Technik eigentlich, oder?

Ein Amtsgericht in der osthessischen Kur- und Festspielstadt Bad Hersfeld sah das anders. In einem Urteil, in dem es eigentlich um einen Sorgerechtstreit ging, legte es einer Mutter auf, von sämtlichen Kontakten auf dem Smartphone ihrer Kinder jeweils eine schriftliche Einverständniserklärung über die Weiterleitung ihrer Telefonnummer an WhatsApp vorzulegen, da ansonsten Abmahnungen drohten.
Was auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte aus dieser Steilvorlage machen können, vermag man sich leicht vorstellen. IT-Fachanwalt Christian Solmecke weist schon länger darauf hin, dass die Technik von WhatsApp gemäß deutscher Datenschutzvorgaben problematisch sei.
Könnte es sein, dass nicht die Technik von WhatsApp, sondern die deutschen Datenschutzvorgaben das sind, was in Wirklichkeit problematisch ist? WhatsApp erfüllt ein dringendes Bedürfnis seiner Nutzer - wie dringend es ist, zeigt sich in jeder Straßenbahn, in der Handy-Nutzer scharenweise whatsappen. Ein Missbrauch der dabei übertragenen Daten ist bislang noch nicht aufgetreten.
Nehmen wir mal an, die Forderung des einsamen Amtsrichters von Bad Hersfeld wird Realität - dann wird WhatsApp in Deutschland quasi unbenutzbar. WhatsApp wird es verschmerzen können, schließlich sind gerade einmal drei Prozent aller WhatsApp-Nutzer Deutsche. Aber 37 Millionen Bundesbürger müssten sich einen anderen Messenger suchen. Anwalt Solmecke empfiehlt Threema, der sei datenschutzkonform. Den nutzt bloß niemand.
Hat sich schon einmal jemand überlegt, dass es auch an Urteilen wie diesem liegen könnte, dass geniale Unternehmen wie WhatsApp, Facebook und Google nicht in Deutschland gegründet werden?
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