Bundesverband IT-Sicherheit e.V.

Verfassungsbeschwerde gegen Bundestrojaner geplant

von - 10.08.2017
TeleTrusT reicht Verfassungsklage gegen Bundestrojaner ein
Foto: Mopic / shutterstock.com
Der Bundesverband für IT-Sicherheit (TeleTrusT) will eine Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Bundestrojaner einreichen. Der Verband sieht mit dem Gesetz zur Online-Überwachung die Grundrechte in Gefahr.
Norbert Polmann
Prof. Norbert Pohlmann ist Vorstandsvorsitzender von TeleTrusT.
(Quelle: norbert-pohlmann.de )
Der Bundesverband für IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) kündigt eine Verfassungsbeschwerde gegen den "Bundestrojaner" an. Der Verband sieht in dem Gesetz eine Gefahr für das Vertrauen in die IT-Sicherheit und eine Beschneidung der Grundrechte.
Vor rund einem Monat hat die große Koalition eine gesetzliche Grundlage für den sogenannten Bundestrojaner geschaffen. Damit ist es Strafverfolgungsbehörden gesetzlich erlaubt, Bundesbürger online auszuspionieren beziehungsweise bei verdächtigen Personen eine Online-Durchsuchung des Smartphones oder dem Computer durchzuführen.
Das Gesetz trägt den etwas sperrigen Titel "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens". Neben der Online-Durchsuchung der Bundesbürger erlaubt es außerdem die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Bei der Methode werden zum Beispiel Nachrichten schon vom Smartphones des Absenders abgefangen, ehe sie verschlüsselt werden.
TeleTrusT sieht dadurch unter anderem die Grundrechte der Bundesbürger in Gefahr. "Der Staat hat die Pflicht, Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Durch die gezielte Offenhaltung und Nutzung von Sicherheitslücken wird diese Schutzpflicht missachtet und das Vertrauen in moderne IT-Systeme staatlich untergraben. So wird die notwendige Digitalisierung nachhaltig verhindert", sagt Prof. Norbert Pohlmann, Vorsitzender von TeleTrusT.
Laut dem Verband führt die Legalisierung der Maßnahmen außerdem dazu, dass das Vertrauen in die angebotenen vertrauenswürdigen Lösungen erschüttert wird und ist damit kontraproduktiv für die Industriepolitik. Außerdem steht das Gesetz im Widerspruch zu der politischen Zielsetzung, "Deutschland zum Verschlüsselungsstandort Nr. 1" zu machen.
Auch die Eignung zur Strafverfolgung stellt TeleTrusT in Frage. Kriminelle würden schlicht auf andere Kommunikationsmöglichkeiten ausweichen. Nach der Konsultation seiner Mitglieder wird der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. nun eine Verfassungsbeschwerde erheben.
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