Bußgelder kommen

Bundestag verabschiedet IT-Sicherheitsgesetz

von - 12.06.2015
IT-Sicherheitsgesetz
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Die Bundesregierung will die Sicherheit in Unternehmen verbessern. Das von ihr entworfene IT-Sicherheitsgesetz wurde am Freitag vom Bundestag angenommen.
Der Entwurf der Bundesregierung zu einem IT-Sicherheitsgesetz für Deutschland hat heute eine wichtige Hürde genommen: Der Bundestag hat dem Gesetz, das für mehr Sicherheit in Unternehmen sorgen soll, und dem erst vor kurzem bekannt gewordenen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zugestimmt.
Im Bundestag: Bundesinnenminister Thomas de Maizière zeigte sich begeistert von dem neuen IT-Sicherheitsgesetz.
(Quelle: BMI/Youtube )
Mitte Juli muss nun noch der Bundesrat zustimmen. Danach muss das Gesetz vom Bundespräsidenten geprüft und unterzeichnet werden. Nachdem es dann vom Bundesjustizministerium im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, kann es in Kraft treten.
Das Bundesministerium des Inneren schreibt auf seiner Webseite: „Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen müssen damit künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden.“
In dem verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz steht außerdem auch, dass Unternehmen mit Bußgeldern rechnen müssen, wenn sie Hackerangriffe nicht melden. Die geplanten Strafen können sich auf bis zu 100.000 Euro belaufen, wenn „die betreffende Störung tatsächlich zu einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Kritischen Infrastruktur geführt hat“.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière begrüßte das Gesetz als „wichtigen Schritt zur Stärkung der IT-Systeme in unserem Land“.
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