Neuer Gesetzentwurf

Bundesregierung will Routerzwang abschaffen

von - 28.02.2015
Router mit Handschellen
Foto: Shutterstock.com / NikolayPetrovich / TackTack
Kunden sollen künftig selbst entscheiden können, welchen Router sie nutzen, so sieht es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Die Regelung soll auch für Kabelnetze gelten.
Die Bundesregierung möchte den Routerzwang abschaffen und hat nun einen vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) formulierten Gesetzentwurf vorgelegt. Die Entscheidung war letztendlich nicht überraschend, denn bereits vor rund einem Jahr forderte die Bundesnetzagentur in einem Entwurf einer Rechtsverordnung die Abschaffung des Routerzwang und mehr Transparenz seitens der Festnetz- und Mobilfunkanbieter.
Gesetzentwurf
Neuer Gesetzentwurf: Das BMWi hat einen Entwurf zur Abschaffung des Routerzwangs vorgelegt.
(Quelle: JacobST Shutterstock )
Dem nun vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zufolge sollen im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) sowohl Router als auch Kabelmodems berücksichtigt werden. Als Folge werden künftig auch die Kabelnetzbetreiber gezwungen, ihren Kunden die freie Wahl bei den Modems zu überlassen.
Parallel soll im Telekommunikationsgesetz (TKG) der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz als passiver Netzanschluss definiert werden. Damit wird die Praxis einiger Anbieter unterbunden, den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz in ihrem eigenen Router zu definieren und somit den Kunden das entsprechende Endgerät vorzuschreiben.
Der Verbund der TK-Endgerätehersteller, dem unter anderem AVM und Lancom angehören, begrüßte erwartungsgemäß den nun vorliegenden Entwurf – allerdings mit kleinen Einschränkungen. „Nicht erforderlich ist die Übergangsfrist von sechs Monaten für Netzbetreiber“, so der Verbund in einer offiziellen Mitteilung. Diese verfügten bereits heute über alle notwendigen Spezifikationen ihrer Netzzugangsschnittstellen „an der Dose“. Weiterhin mahnte der Verbund an, die Bundesnetzagentur müsse die Möglichkeit erhalten, Sanktionen festzulegen falls Schnittstellenbeschreibungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprächen.
Wann der Entwurf letztendlich in geltendes Recht umgesetzt wird, ist indes noch offen. Nun sind erst einmal die Bundesländer, Verbände und Hersteller aufgefordert, Stellung zu beziehen. Anschließend muss der Entwurf noch der Europäischen Kommission vorgelegt werden – ein fixer Termin zum Abschluss ist daher unmöglich.
Verwandte Themen