Fahrdienstvermittler

Mögliche Schlappe für Uber vor dem EuGH

von - 11.05.2017
Richterhammer
Foto: Shutterstock.com/Paul Matthew Photography
Uber könnte möglicherweise eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erwarten. Nach Einschätzung eines Gutachters können EU-Staaten von Uber verlangen, die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorzuweisen wie gewöhnliche Taxi-Betriebe auch.
Für den Fahrdienst-Vermittler Uber deutet sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe an. Nach Einschätzung eines wichtigen Gutachters können EU-Staaten von dem Start-up verlangen, dass es die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorweisen muss wie gewöhnliche Taxi-Betriebe. Die Uber-App sei dem Verkehrssektor zuzuordnen, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Stellungnahme. Damit stehe es den Staaten grundsätzlich frei, die Tätigkeit der Firma zu reglementieren.
Uber vermittelt über seine Smartphone-App Fahrgelegenheiten vor allem in Mietwagen und Taxis. Das Unternehmen betont stets, ein reiner Online-Vermittlungsdienst und damit ein sogenannter Dienst der Informationsgesellschaft zu sein. Als solcher wäre Uber laut europäischem Recht von vielen Regeln ausgenommen, die für Taxi-Unternehmen gelten. Würde der EuGH hingegen der Auffassung seines Gutachters folgen und den Dienst dem Verkehrssektor zuordnen, drohen schärfere Auflagen.

Uber sei kein reiner Vermittlungsservice

Aus Sicht des Generalanwalts übernimmt Uber viel mehr Tätigkeiten als ein reiner Vermittlungsservice. Die Firma kontrolliere, wenn auch indirekt, die Qualität der Fahrten. Sie lege die Preise fest und informiere besonders aktive Fahrer aktuell, wenn die Nachfrage auf bestimmten Routen steigt.
Uber erklärte am Donnerstag, dass das Unternehmen sich in Europa schon heute an die Regeln für Fahrdienstleister halte. Dringend benötigte Reformen der nationalen Gesetze zur Lockerung der Auflagen für das Gewerbe drohten durch den EuGH unterlaufen zu werden, so Uber.
Die Einschätzung des Generalanwalts ist für das Gericht nicht bindend. In den meisten Fällen folgen die EuGH-Richter aber seinen Empfehlungen. Anlass für das aktuelle Verfahren ist die Klage eines Taxiverbands aus dem spanischen Barcelona.
Verwandte Themen