Einstweilige Verfügung

Landgericht bremst erstmals Uber-Fahrer aus

von - 14.09.2014
Teilsieg der Taxifahrer gegen die neue Konkurrenz: Erstmals wurde in Deutschland ein von Uber vermittelter privater Chauffeur verurteilt, weil er ohne Beförderungserlaubnis Fahrgäste kutschierte.
Foto: Shutterstock.com/maridav
Teilsieg der Taxifahrer gegen die neue Konkurrenz: Erstmals wurde in Deutschland ein von Uber vermittelter privater Chauffeur verurteilt, weil er ohne Beförderungserlaubnis Fahrgäste kutschierte.
Seit seinem Markteintritt in Deutschland sieht sich Uber nicht nur Kritik ausgesetzt, sondern auch in gerichtliche Auseinandersetzung verwickelt. Nach der Klage des Taxiverbands gegen das US-Unternehmen Uber wurde nun auch eine Einzelperson vor ein Gericht zitiert. Vorgeworfen wurde dem Mann, Fahrgäste auf Vermittlung der Taxi-App Uber ohne eigene Beförderungserlaubnis gefahren zu haben.
Das Landericht stellte sich auf Seiten des Klägers, eines Taxiunternehmers aus Frankfurt am Main, und entschied gegen den angeklagten Fahrer: Dieser erhielt ein Fahrverbot. Für den Fall, dass er das Fahrverbot ignorieren sollte, droht ihm eine Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro, so das Urteil des Landgerichts Frankfurt. Der Kläger erklärte gegenüber Spiegel Online: "Ich sehe Ubers Angebot als rechtswidrig an. Es ist mir ein persönliches Anliegen dagegen vorzugehen."
In der Tat wird das Konzept von Uber kontrovers diskutiert. Über die App des Dienstes können Privatpersonen quasi wie Taxifahrer Dritte fahren. Jedoch ist dafür keine Personenbeförderungserlaubnis nötig, und die teilnehmenden Fahrer müssen nicht die entsprechenden Lizenzen und Versicherungen aufweisen, in die Taxiunternehmer investieren.
Nicht nur in Deutschland eckt Uber damit an. Vor wenigen Wochen war bekannt geworden, dass das Privattaxi-Unternehmen im Wettbewerb mit Konkurrent Lyft mit unlauteren Mitteln arbeitet und massenhaft Taxifuhren bestellte, um sie dann zu stornieren. Auch in Hamburg war im Juli 2014 bereits eine Verfügung gegen Uber erteilt worden.
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