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Gericht verbietet MyTaxi-Rabattaktionen

von - 20.01.2016
Taxis an der Straße
Foto: Eddy Galeotti / Shutterstock.com
MyTaxi darf keine Taxifahrten mehr zum halben Preis anbieten. Das Landgericht Frankfurt hat die Rabattaktionen des Online-Dienstes nun untersagt.
Die Daimler-Tochter MyTaxi darf ihre Rabattaktionen nicht mehr anbieten. Kunden konnten bei der Aktion in mehreren Städten die Hälfte des Fahrpreises sparen, wenn sie die Fahrt bargeldlos bezahlt haben. Das Landgericht Frankfurt hat der Klage von Taxi-Deutschland Recht gegeben und die Rabatte für unzulässig erklärt.
Taxi-Deutschland ist eine Service-Gesellschaft, die potenzielle Fahrgäste mit lokalen Taxizentralen verbindet. Durch die Tiefpreise von MyTaxi müssten die kleinen Taxizentralen um ihre Existenz bangen, so Taxi-Deutschland. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband in Hamburg und die Stuttgarter Taxizentrale hatten im vergangenen Jahr bereits geklagt und scheiterten an den Gerichten. 

"Unlautere geschäftliche Handlung"

Das Landgericht Frankfurt sah den Fall anders. Im Preisnachlass sehen die Richter eine "unlautere geschäftliche Handlung", denn das Personenbeförderungsgesetz verbietet die Gewährung von Preisnachlässen. Auch wenn MyTaxi selbst niemanden fährt, unterliegt sie als Vermittler trotzdem den Verpflichtungen dieser Vorschrift.
Preisnachlass: So bewarb MyTaxi seine Rabattaktionen.
"Wir sind weiter von der Rechtmäßigkeit unserer Aktionen überzeugt", sagte ein Sprecher von MyTaxi zu dem Urteil. Man erwäge nun in Revision zu gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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