Online-Vergleichsportal

BVK klagt gegen Check24

von - 03.09.2015
Finger tippt auf Gesetz-Symbol
Foto: Shutterstock / www.BillionPhotos.com
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat eine Klage gegen Check24 eingereicht. Das Online-Vergleichsportal soll gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstoßen.
Online-Dienst unter Druck: Das Online-Vergleichsportal Check24 hat wieder Ärger mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): Dieser hat eine Klage gegen die Plattform vor dem Münchener Landgericht eingereicht. Der Vorwurf: Check24 soll zu Lasten der Verbraucher gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstoßen.
Homepage von Check24
Check24 soll zu Lasten der Verbraucher gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstoßen.
Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um letztendlich Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen, so der Verband. "Dabei werden aber die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht eingehalten"“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Zum Schutz der Verbraucher werde die Branche seit Jahren stark reguliert. "Wir können daher nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure einfach darüber hinwegsetzen", meint Heinz.
Der BVK fordert schon lange die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Internetportale. Hierzu zählen für den Verband:
  • die deutliche Übermittlung der Statusinformation in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt
  • die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie
  • eine umfassende individuelle Beratungsdokumentation
Diese gesetzlichen Vorschriften werden von Vergleichsportalen wie Check24 bisher nur unzureichend erfüllt, glaubt der BVK. Daher hatte der Verband Check24 bereits im Juni dieses Jahres abgemahnt. Der BVK sah sich damals durch ein Gutachten eines Versicherungsexperten in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass Internet-Vergleichsportale bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Versicherungsvermittler. In der Praxis werden diese gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht ausreichend erfüllt.
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