Bundesnetzagentur

Klare Regeln für Internetgeschwindigkeit

von - 06.07.2017
Speedtest für das Internet
Foto: dpa
Internetanbieter versprechen ihren Kunden zum Teil ultraschnelle Anschlüsse. Doch oft bekommen die Nutzer am Ende eine viel langsamere Leitung. Die Bundesnetzagentur hat jetzt konkretisiert, unter welchen Bedingungen ein Vertrag vom Anbieter nicht mehr eingehalten wird.
Manche Internetanbieter versprechen Datenübertragungsraten über das Festnetz von 32, 50 oder gar 500 Mbit/s. Doch was am Ende zur Verfügung steht, hat mit den Versprechungen manchmal wenig zu tun. Die Bundesnetzagentur hat konkretisiert, wann Leistungen nicht mehr vertragskonform sind.

Um dies festzustellen, müssen Kunden die Leitungsgeschwindigkeit an zwei aufeinander folgenden Tagen insgesamt 20 Mal über LAN messen. Eine nicht vertragskonforme Leistung liegt laut der Bundesnetzagentur dann vor, wenn mindestens einer der folgenden drei Fälle eintritt:

  • An beiden Messtagen werden jeweils nicht mindestens einmal 90 Prozent der versprochenen Maximalgeschwindigkeit erreicht.
  • Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht.
  • Die versprochene Mindestgeschwindigkeit wird an beiden Messtagen jeweils unterschritten.

Unter breitbandmessung.de können Kunden ihre Internetgeschwindigkeit messen. Die Seite wird von der Bundesnetzagentur betrieben. Zum Jahresende will die Behörde auch ein Programm zur Verfügung stellen, das Nutzer dann voraussichtlich kostenfrei installieren können.

Schon jetzt sollten Kunden, denen ihr Anschluss zu langsam vorkommt, an mehreren Tagen hintereinander zu unterschiedlichen Zeiten das Tempo testen und die Ergebnisse protokollieren.

Liegt die Geschwindigkeit dauerhaft unter der versprochenen Leistung, können sich Kunden mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen und eine Frist zum Nachbessern setzen. Tritt keine Besserung ein, dürfen sie oft auch den Vertrag vorzeitig kündigen.
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