Internet-Recht

Fußball-Live-Streams nur eingeschränkt legal

von - 30.04.2013
Internet-Recht: Fußball-Live-Streams nur eingeschränkt legal
Foto: Sky
Die kommenden Partien in der Champions League werden im Internet als Live-Streams zu sehen sein. Wer sich die Streams auf seinen PC holt, bewegt sich dabei womöglich in einer rechtlichen Grauzone.
Ein Pfeiler des Geschäftsmodells der UEFA Champions League ist die Vermarktung der Bewegtbildübertragungsrechte. Abseits der offizielle UEFA-Lizenznehmer werden die Spiele der Champions League auch als inoffizielle Streams im Internet angeboten. Als Nutzer solcher Streams betritt man einen rechtlichen Graubereich.
Im Wesentlichen gibt es drei Möglichkeiten, die Fußballbegegnung online anzusehen. Zum einen überträgt der Schweizer Fernsehsender SF2 die Begegnung und bietet auch einen entsprechenden Live Stream im Internet an. Zwar verwendet der Sender eine IP-Geosperre, die Nutzer aus Deutschland anhand ihrer IP-Adresse erkennt und vom Online-Angebot ausschließt. Mittels Dienste wie Cyberghost VPN, OkayFreedom VPN oder Hotspot Shield kann man über ausländische Proxy-Server oder virtuelle Netzwerke auf das Stream-Angebot zugreifen und den IP-Filtermechanismus austricksen.
Ferner lässt sich die Fußballübertragungen des Bezahlsenders Sky kostenlos über das Internet empfangen. Angeboten wird dies meist von russischen oder chinesischen Plattformen, wobei zu unterscheiden ist: Bei einigen Angeboten empfängt der Nutzer lediglich das Sky-Signal und kann den Stream auf seinem Rechner ansehen. Andere Dienste, für die meist eine spezielle Software installiert werden muss, funktionieren dagegen so, dass der Nutzer das Signal nicht nur empfängt, sondern zugleich auch weiterleitet. Ein solches P2P-Broadcasting ähnelt damit stark der Technologie, die auch bei Filesharing-Netzwerken eingesetzt wird.
Darf man den Live Stream des Schweizer Fernsehens legal nutzen? Ja meint Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Nach meiner Auffassung begehen Fußball-Fans, die mit Hilfe der beschriebenen Proxy- oder VPN-Diensten dieses Angebot ansehen, weder eine Urheberrechtsverletzung noch eine strafbare Handlung, sondern handeln legal."
Zum einen fertigen sie von der Sendung nämlich keine Kopie im Sinne des Urheberrechtsgesetzes an (näheres dazu gleich) an und verbreiten das Signal auch nicht an andere Personen weiter. Zum anderen ist das Austricksen der Geosperre nicht als Verstoß gegen das gesetzliche Verbot zu werten, so genannte wirksame technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. Strafbar ist dies nämlich nur, wenn die Umgehung nicht ausschließlich zum privaten Gebrauch stattfindet - genau das trifft aber regelmäßig auf Fußball-Fans zu, die Spiele online zum Vergnügen ansehen.
Und auch zivilrechtliche Folgen treten hier nur ein, wenn die eingesetzten technischen Mittel in der Praxis zumindest einen nennenswerten Schutz bewirken. Angesichts dessen, dass selbst nur wenig mit dem Internet vertraute User durch Proxy- oder VPN-Dienste eingesetzte IP-Geosperren umgehen, kann davon aber überhaupt keine Rede sein.“
Beim Abruf der Streams von Sky-Sendungen bewertet der Anwalt die Legalität mit „Jein“. „Bei Live-Streams, die nur passiv empfangen werden, vertrete ich schon lange die Rechtsauffassung, dass der Nutzer sie legal ansehen darf. Auf seinem Rechner entsteht nämlich gar keine unerlaubte Kopie im Sinne des Gesetzes.“
„Illegal sind aber die beschriebenen P2P-Broadcasting-Dienste wie zum Beispiel Sopcast. Sobald der Nutzer nämlich eine solche Übertragung streamt, leitet er gleichzeitig auch das Sky-Signal weiter und verbreitet damit an andere User urheberrechtlich geschützte Inhalte."

Fazit

Champions League bei dem Schweizer Nachbarn gucken hui – P2P-Streams pfui. So einfach lässt sich die Anwaltsansicht zusammenfassen. Dabei gilt es zu bedenken, dass eine Anwaltsmeinung eben eine Meinung und noch kein Urteil darstellt – Gerichten könnten anders entscheiden.
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