Cybercrime Conference C³

BKA warnt vor „Crime-as-a-Service“ im Internet

von - 11.09.2015
Hacker-Angriff
Foto: Shutterstock/Tammy54
Auf einer Sicherheitskonferenz in Wiesbaden hat das Bundeskriminalamt vor neuen Gefahren im Internet wie „Verbrechen als Dienstleistung“ und „Advanced Persistent Threats“ gewarnt.
Am vergangenen Mittwoch und Donnerstag haben sich nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) mehr als 260 Cyber-Experten aus Polizei, Justiz und Wirtschaft in Wiesbaden getroffen, um sich über die Kriminalitätsentwicklung im Internet und Hacker-Angriffe auszutauschen. Zu den wichtigsten Themen auf der Cybercrime Conference C³ gehörten neue Kriminalitätsformen wie „Crime-as-a-Service“ und „Advanced Persistent Threats“ (APTs). Auch moderne Verschlüsselungsmöglichkeiten wurden diskutiert, die laut BKA „die Strafverfolgungsbehörden vor große Herausforderungen stellen“.
Schaden durch Computerbetrug
Schaden durch Cybercrime: Der Großteil des registrierten Schadens kommt es aus dem Bereich "Computer-Betrug".
(Quelle: BKA )
Laut dem zeitgleich veröffentlichten „Bundeslagebild Cybercrime 2014“ (PDF) wurden im vergangenen Jahr fast 50.000 Straftaten „im engeren Sinn“ im Bereich Cybercrime durch die Polizei registriert. Dabei handele es sich vornehmlich um Straftaten, die sich „gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten“ richten. Knapp die Hälfte entfiel auf Computer-Betrug. Der dadurch angerichtete Schaden hat sich nach Angaben des BKA auf fast 37 Millionen Euro belaufen. In einem Viertel der registrierten Fälle wurden Daten ausgespäht oder abgefangen.
Dazu kommen weitere fast 250.000 Straftaten, bei denen das Internet als „Tatmittel“ verwendet wurde. In mehr als 40 Prozent dieser Fälle wurden Waren über das Internet zum Kauf angeboten, die dann entweder gar nicht oder nur in minderwertiger Qualität geliefert wurden.
Ein direkter Vergleich der Zahlen mit dem Vorjahr ist laut BKA aufgrund geänderter Erfassungsregeln nicht möglich. So wurden bis 2013 auch Delikte registriert, bei denen der Tatort nicht eindeutig bekannt war und somit auch außerhalb Deutschlands liegen konnte.
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