Bundesrat

Abschaffung des Routerzwangs droht zu scheitern

von - 29.09.2015
Gesetz Hammer
Foto: JacobST Shutterstock
Der Bundesrat stellt sich jetzt überraschend quer und könnte so das beinahe schon sicher geglaubte Ende des Routerzwangs doch noch verhindern.
Hersteller und Verbraucher hatten schon gejubelt, die Verabschiedung des Gesetzes zur Abschaffung des Routerzwangs schien nur noch eine reine Formsache zu sein. Doch nun stellen sich Mitglieder des Bundesrats plötzlich quer und könnten das Vorhaben doch noch zu Fall bringen.
Der Bundesrat will wissen, inwieweit für den Anschluss von TK-Endeinrichtungen, also zum Beispiel Routern, "die Festlegung weitergehender Anforderungen erforderlich" sei. Des weiteren soll das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) prüfen, ob die Definition des Endpunkts des öffentlichen Telefonnetzes als passiver Netzabschlusspunkt "an die technischen Gegebenheiten von FTTH-Netzen sowie von Kabelnetzen angepasst ist oder ob die Definition entsprechend erweitert werden muss".

Erfolgreiche Lobbyarbeit im Streit um den Routerzwang

Über beide Punkte wurde indes in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert, nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch im BMWi, das ja dann auch besagten Gesetzentwurf vorlegte. Diesem hatte das Bundeskabinett bereits zugestimmt, und auch von Seiten der Netzbetreiber kam nur wenig Protest.
Offensichtlich haben die Carrier ihre Lobbyisten aber sehr wohl aktiviert, anders ist diese überraschende Haltung des Bundesrates nicht zu erklären.
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