Nach EuGH-Urteil

Google stellt Lösch-Antrag ins Netz

von - 01.06.2014
Wem nicht gefällt, welche Webseiten Google zu seiner Person auflistet, kann deren Löschung beantragen. Der Konzern hat zwei Wochen nach dem Urteil des EuGH ein entsprechendes Formular veröffentlicht.
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Wem nicht gefällt, welche Webseiten Google zu seiner Person auflistet, kann deren Löschung beantragen. Der Konzern hat zwei Wochen nach dem Urteil des EuGH ein entsprechendes Formular veröffentlicht.
Mit einer ersten Maßnahme reagiert Google auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) von Mitte Mai 2014, das Suchmaschinenbetreiber zur Löschung personenbezogener Links verpflichtet, sofern Nutzer einen entsprechenden Antrag stellen. Der US-Konzern hat nun ein Formular ins Netz gestellt, mit dem Betroffene aus Europa eben eine solche Tilgung unerwünschter Suchergebnisse beantragen können. 
Auf der eingerichteten Seite heißt es, Google werde jede Anfrage individuell prüfen und darüber hinaus zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen: "Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht."

Google-Löschantrag nur mit gültigem Lichtausweis

Antragsteller müssen ihre Forderung bei jedem Link einzeln begründen und die Kopie eines gültigen Lichtausweises wie Führerschein oder Personalausweis hochladen, um einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden. Wann die Tilgung der Links tatsächlich erfolgt, ist nicht zu ersehen.
Um besser zwischen individueller Privatsphäre und Informationsrecht der Öffentlichkeit abwägen zu können, soll den Konzern künftig ein Beraterausschuss unterstützen. Im gehören Googles Chairman Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Spaniens früherer oberster Datenschützer José Luis Pinar, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven (Belgien) an sowie Frank La Rue, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.
Anfang der Woche hatte die Bundesregierung angekündigt, ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren und eine Mediationsstelle einrichten zu wollen, um den Verbrauchern bei ihren Forderungen gegenüber den Suchmaschinenbetreibern zu helfen. Nach der Einführung des Online-Löschantrags könnte das hinfällig werden. 
Währenddessen kündigte Google-Chef Larry Page laut Financial Times an, künftig europäischer zu sein und das Thema Datenschutz mehr im europäischen Zusammenhang zu denken.
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