Nutzertäuschung

Verbraucherzentralen mahnen Facebook ab

von - 26.02.2015
Facebook Tab im Browser
Foto: Shutterstock - Pan Xunbin
Neuer Ärger für Facebook: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat ein Unterlassungsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet. Der Vorwurf: Das soziale Netzwerk führe Nutzer in die Irre.
Facebook unter Druck: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat ein neues Unterlassungsverfahren gegen das soziale Netzwerk "wegen zahlreicher Rechtsverstöße" eingeleitet. Wie der vzbv bekannt gibt, hat er das Unternehmen am 23. Februar 2015 abgemahnt. Dabei geht es um insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie, die nach Auffassung des Bundesverbands gegen geltendes Recht verstoßen.
Irreführend sei zum Beispiel die Aussage auf der Startseite des Netzwerks "Facebook ist und bleibt kostenlos". "Nutzerinnen und Nutzer zahlen kein Geld für Facebook. Aber Facebook verdient Milliarden Dollar pro Jahr, indem es sämtliche Daten der Nutzer auswertet und diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen verkauft", argumentiert vzbv-Vorstand Klaus Müller. Dadurch würden persönliche Daten der Nutzer zur Währung, auf der das Geschäftsmodell von Facebook basiere.
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Als rechtswidrig bezeichnet der vzbv unter anderem die Klarnamenpflicht oder fehlende Einwilligungen in die Datenverwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung. Nutzer könnten nicht sofort erkennen, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden. Problematisch, da nicht datenschutzfreundlich, seien auch Voreinstellungen im Zusammenhang mit der Privatsphäre, Markierungen und Werbeanzeigen. Facebook kann nun bis zum 16. März 2015 auf die Abmahnung reagieren.
"Nach einer ersten Einschätzung sind wir überrascht, dass sich der vzbv auf bestehende Richtlinien und Funktionen fokussiert, die seit zehn Jahren von Facebook und anderen Onlinediensten verwendet werden. Dazu gehört, dass Menschen mit ihren echten Namen auf unser Plattform sind", kommentierte ein Facebook-Sprecher das Unterlassungsverfahren. " Wir sind zuversichtlich, dass die Aktualisierungen dem geltenden Recht entsprechen und selbst der VZBV hat angemerkt, dass diese Aktualisierungen Transparenz und Lesbarkeit in den Vordergrund stellen."
Zum Hintergrund: Am 30. Januar 2015 hatte Facebook seine Datenschutzrichtlinien geändert. Auch beim Bundesjustizministerium stießen die Neuerungen auf Kritik: Die User sollten selbst entscheiden dürfen, ob die AGB aktiviert werden. "Wenn Facebook permanent verfolgt, wie wir auf bestimmte Angebote im Netz reagieren, besteht eine große Gefahr, dass wir vorhersehbar und damit auch manipulierbar werden", kritisierte der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber Kelber.
Auch europaweit könnte dem Netzwerk Ärger drohen: Wie eine Studie der Freien Universität Brüssel und der Katholischen Uni Löwen im Auftrag der belgischen Datenschutzkommission ergab, verstößt die neue Facebook-AGB gegen EU- Recht.
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