Datenschutz

Facebook erhält Verbot für WhatsApp-Datenabgleich

von - 27.09.2016
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Foto: GongTo / Shutterstock.com
Der Hamburger Datenschützer versucht, die Weitergabe der Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern aus Deutschland an Facebook zu torpedieren. Wie erfolgreich er damit ist, dürfte sich allerdings erst vor Gericht erweisen.
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat Facebook untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Zudem müsse Facebook bereits von WhatsApp übermittelte Daten löschen. Die rund 35 Millionen WhatsApp-Anwender in Deutschland müssten selbst entscheiden können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, erklärte Caspar am Dienstag in Hamburg. "Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen."
Caspar untersagte Facebook die Speicherung der WhatsApp-Daten "ab sofort". Sie sei sofort vollziehbar. Befolgt Facebook die Anordnung nicht, kann die Behörde Bußgelder verhängen. Caspar sagte, er suche derzeit mit anderen Datenschutzbeauftragten in Europa einen Schulterschluss, um die Datenübertragung von WhatsApp an Facebook zu unterbinden. "Facebook weht aber auch in den USA der Wind ins Gesicht."
Facebook kann gegen die Anordnung einen Widerspruch einlegen, der nach Auskunft der Behörde allerdings keine aufschiebende Wirkung hat. Zudem könne Facebook beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches stellen. Darüber entscheide dann das Gericht. Der Rechtstreit könne notfalls bis zum EuGH geführt werden.
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In dem Streit wird die Frage entscheidend sein, ob der Hamburger Datenschützer überhaupt zuständig ist. Er argumentiert, Facebook verarbeite Daten in der Hamburger Niederlassung, weil dort das deutschsprachige Werbegeschäft betrieben werde. Deshalb sei nationales Datenschutzrecht anwendbar, wie auch der Europäische Gerichtshof im Juli bestätigt habe.
Facebook erklärte stets, das europäische Geschäft werde von Irland aus betrieben und deswegen seien die dortigen Datenschützer zuständig. Das Online-Netzwerk entgegnete Caspar am Dienstag: «Facebook befolgt das EU-Datenschutzrecht.» Man sei offen dafür, mit dem Hamburger Datenschützer zu arbeiten, um seine Fragen zu beantworten und Sorgen zu zerstreuen.
Caspar hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte er durchsetzen, dass Facebook auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte Caspar an die Niederlassung von Facebook in Irland verwiesen. Diesmal adressierte er seine Anordnung direkt an Facebook in Irland. Er sieht eine veränderte Rechtslage im Vergleich zu dem Pseudonym-Fall durch das EuGH-Urteil.
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