Schutz von Daten

Datenschützer gegen Facebook: Die wichtigsten Fälle

von - 28.09.2016
Schloss
Foto: Shutterstock.com/Maksim Kabakou
Der Streit um den Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp ist kein Einzelfall: Der Datenschützer Johannes Caspar ist bereits mehrfach gegen das soziale Netzwerk vorgegangen. Hier eine Zusammenfassung der Fälle.
Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar ist schon mehrfach gegen Facebook vorgegangen. Zumindest die umstrittene Gesichtserkennungsfunktion nahm das Online-Netzwerk in Europa nach seinem Eingreifen wieder zurück. Sein damaliger Kieler Kollege Thilo Weichert versuchte erfolglos, öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein Facebook-Seiten zu verbieten. Eine Auswahl der Fälle:

Nutzung unter Pseudonym

Facebook darf von Nutzern in Deutschland weiterhin verlangen, sich mit ihren echten Namen anzumelden. Caspar hatte dem Online-Netzwerk per Anordnung vorgeschrieben, eine Nutzung auch unter Pseudonym zu erlauben. Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied im März, dass deutsche Recht gelte in diesem Fall nicht. Es sei das Recht des EU-Landes anzuwenden, "mit dem die streitige Datenverarbeitung am engsten verbunden sei´". Und hinsichtlich der Klarnamenpflicht sei dies die Niederlassung Facebooks in Irland. Die deutsche Niederlassung sei überwiegend nur im Bereich der Werbung tätig.

Gesichtserkennung

Facebook wollte auch seinen Nutzern in Europa einen bequemeren Weg bieten, ihre Freunde in hochgeladenen Bildern zu markieren. Dabei sollte Software automatisch erkennen, wer auf den Fotos zu sehen ist. Nach dem Widerstand von Datenschützern - darunter auch von Caspar - legte der Konzern den Plan im September 2012 auf Eis. Die Datenschützer fanden bedenklich, dass für die Erkennung biometrische Profile erstellt und gespeichert werden müssen. Zudem forderten sie eine "bewusste und informierte Einwilligung" der Nutzer. Caspar stellte sein Verwaltungsverfahren gegen Facebook ein, nachdem seine Behörde die Löschung der bereits erfassten biometrischen Daten kontrollieren konnte.

Fan-Seiten in Schleswig-Holstein

Der damalige Kieler Datenschützer Thilo Weichert wollte öffentlichen Einrichtungen in dem Bundesland verbieten, Fan-Seiten in dem Online-Netzwerk zu betreiben. Das Verwaltungsgericht in Schleswig gab jedoch 2013 drei Unternehmen Recht, die dagegen geklagt hatten. Die Unternehmen seien für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich. Weichert hatte 2011 verfügt, die Firmen sollen ihre Fanseiten auf Facebook deaktivieren. Die Behörde hatte ihre Verfügung mit der Androhung eines Bußgeldes von bis zu 50.000 Euro untermauert.
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