Verbraucherzentrale RLP

E-Book-Anbieter sollen auf DRM verzichten

von - 09.07.2014
Nach einem Vergleich von 17 Verkaufsplattformen für E-Books fordern Verbraucherschützer mehr Nutzerfreundlichkeit, ein Recht auf Weitergabe und den Verzicht auf hartes DRM.
Foto: Amazon
Nach einem Vergleich von 17 Verkaufsplattformen für E-Books fordern Verbraucherschützer mehr Nutzerfreundlichkeit, ein Recht auf Weitergabe und den Verzicht auf hartes DRM.
Wer E-Books kauft benötigt Informationen zur erforderlichen Software, zu Dateiformaten und Dateigröße, Kopierschutz, Nutzungs- und Widerrufsrechten sowie verwendbaren Lesegeräten. Diese Informationen sind in vielen Verkaufsplattformen für E-Book aber gut versteckt, wie ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zeigt.
"Vielen Kunden ist nicht bewusst, dass sie beim Kauf eines E-Books nur das Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch erwerben und nicht das Eigentum", weiß Martina Totz von der Verbraucherzentrale. "Eine Weitergabe an Familienmitglieder oder Freunde ist nicht erlaubt." Diesen wichtigen Punkt verschweigen die Produktinformationen der Bücher aber. Er taucht lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder den Nutzungsbedingungen auf. Die Verbraucherzentrale fordert die Anbieter in mehreren Belangen dazu auf, die Nutzerfreundlichkeit für die Kunden deutlich zu verbessern:
  • Bessere Informationen
    Unterschiedliche Dateiformate: Amazon und Apple nutzen für E-Books eigene, herstellerspezifische Formate. Dadurch lassen sich die E-Books auch nur auf ihren eigenen Endgeräten lesen und das erhöht die Kundenbindung.
    Unterschiedliche Dateiformate: Amazon und Apple nutzen für E-Books herstellerspezifische Formate. Dadurch lassen sich die E-Books auch nur auf ihren eigenen Endgeräten lesen und das erhöht die Kundenbindung.
    (Quelle: Amazon)
    Wichtige Informationen sollten nicht erst nach langem Suchen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Hilfe-Seiten zu finden sein.
  • Einheitliches Dateiformat
    Die Dateiformate der E-Books sollten untereinander kompatibel sein, denn nur dann lassen sich die digitalen Bücher auf allen Lesegeräten nutzen.
  • Verzicht auf hartes DRM
    Digitale Wasserzeichen sind laut Verbraucherzentrale als weicher Kopierschutz ausreichend. Im Rahmen der Datensparsamkeit sollte das E-Book allerdings nur mit den nötigsten Informationen, etwa der Kundennummer, personalisiert werden.
  • Recht auf Weitergabe
    Wer ein E-Book erworben hat, sollte es – ähnlich wie ein gedrucktes Buch – in begrenztem Umfang auch im privaten Umfeld weitergeben können.
  • Recht auf Portabilität
    Kunden müssen die Möglichkeit haben, gekaufte eBooks zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, bei einem Wechsel des Lesegeräts oder der Insolvenz des Buchhändlers seinen E-Book-Bestand zu verlieren.
  • Größere Preisdifferenz
    Da Kunden beim E-Book nur ein Nutzungsrecht erwerben und zudem Kosten wie Druck, Vertrieb oder Lagerhaltung wegfallen, sollte die Preisdifferenz zwischen digitalen und gedruckten Büchern deutlich größer sein.
Weitere Ergebnisse des Marktcheck "E-Books in Zahlen" stellt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz als PDF-Dokument zur Verfügung. Bei den im April und Mai 2014 untersuchten 17 Buchportalen handelt es sich um Amazon, Apple  iTunes, Hugendubel, Thalia, Weltbild, der Club.de Bertelsmann, eBook.de (Libri), Libreka!, Beam, Lehmanns Media, Buch.de, Bücher.de, Jokers eBooks, Kobo, Sony Reader Store (inzwischen geschlossen), Mediamarkt und Bol.de.
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